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Minusstunden / Schichtplan

H
HafenKante
Jan 2018 bearbeitet

Guten Mittag Zusammen,

Sachverhalt wie folgt(kurz + knapp:-) gemäß Schichtplan fallen wöchentlich Minusstunden an.

Wie verfällt es sich hier nun im Krankheitsfall? Kann der AG das AZK mit den Minusstunden belasten?

Mein Bauchgefühl sagt im Moment ganz deutlich "Nein", da mein AG aber nicht auf meinen Bauch hört, würde ich Ihm das gerne fundiert vermitteln.

Ich komme mit dem EntgeltfortzahlungsG auch nicht wirklich weiter, da hier nur von der Vergütung gesprochen wird. Diese bleibt bei uns ja auch tatsächlich gleich, nur sehe ich, dass hier andersherum eine "Zeitschuld" aufgebaut wird.

Ob das so korrekt und im Sinne des Gesetzgebers ist?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

17.06.2013 um 20:06 Uhr

vielleicht ist Deine Schilderung Eures Schichtmodells doch ein wenig kurz.

Fallen denn bei Urlaub auch Minusstunden an? Wie und wann werden normaler Weise die Minuszeiten ausgeglichen?

W
Watschenbaum

18.06.2013 um 09:39 Uhr

gemäß der Regel "krank ist wie gearbeitet" sollte bei Krankheit die Stundenzahl als gearbeitet gelten, die auch geleistet würde, wenn man nicht krank geworden wäre

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