Minusstunden / Schichtplan
Guten Mittag Zusammen,
Sachverhalt wie folgt(kurz + knapp:-) gemäß Schichtplan fallen wöchentlich Minusstunden an.
Wie verfällt es sich hier nun im Krankheitsfall? Kann der AG das AZK mit den Minusstunden belasten?
Mein Bauchgefühl sagt im Moment ganz deutlich "Nein", da mein AG aber nicht auf meinen Bauch hört, würde ich Ihm das gerne fundiert vermitteln.
Ich komme mit dem EntgeltfortzahlungsG auch nicht wirklich weiter, da hier nur von der Vergütung gesprochen wird. Diese bleibt bei uns ja auch tatsächlich gleich, nur sehe ich, dass hier andersherum eine "Zeitschuld" aufgebaut wird.
Ob das so korrekt und im Sinne des Gesetzgebers ist?
Community-Antworten (2)
17.06.2013 um 20:06 Uhr
vielleicht ist Deine Schilderung Eures Schichtmodells doch ein wenig kurz.
Fallen denn bei Urlaub auch Minusstunden an? Wie und wann werden normaler Weise die Minuszeiten ausgeglichen?
18.06.2013 um 09:39 Uhr
gemäß der Regel "krank ist wie gearbeitet" sollte bei Krankheit die Stundenzahl als gearbeitet gelten, die auch geleistet würde, wenn man nicht krank geworden wäre
Verwandte Themen
Darf BR meinen Schichtplan ablehnen?
ÄlterHallo Zusammen , ich war ein Betriebsratmitglied,ich arbeite in Flughafen.Bei uns gibst Schicht-System Wochenendarbeit und Sonntag Arbeit. Wir arbeiten mit dem Schichtplan und aber ich arbeite aus ge
Frage zu Wechselschichtplan
ÄlterHallo! In einem anderen Tread war ja schon die Rede von unserem Personalrat, auf den absolut kein Verlaß ist. Der AG (Öffentlicher Dienst Bund) will bei uns einen neuen Schichtplan für eine Gruppe vo
Frühzeitiges aushängen Schichtplan
Älter1.Der Betriebsrat hat beschlossen, dass der wöchentliche Schichtplan(3 Schichtsystem) spätestens am Mittwoch für die darauf folgende Woche aushängen muss. Begründung: Der Arbeitgeber hat eine Fürs
Schichtplan
ÄlterAG gibt immer am Freitag einen Schichtplan an die MA für in 4 Wochen. Auf dem Schichtplan stehen aber auch weitere 4 Wochen darauf. Hier die Frage, ob diese auch bindent sind für die MA oder nur die
Rufbereitschaftsvergütung
ÄlterAb 01.06.2007 soll in meinem Unternehmen eine neue BV zur Rufbereitschaft gelten. An der Erstellung und Verhandlung der BV konnte ich leider nicht teilnehmen. Sonst hätte ich mich bestimmt vehement ge