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Zeitweise Überlassung eines Arbeitnehmers an ein Tochterunternehmen des Tochterunternehmens im Konzern?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ein Mitarbeiter soll einige Monate an ein sozusagen Enkelunternehmen (Tochter der Tochter) im Konzern überlassen werden, dort arbeiten und dann an seinen ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren. Kein Baugewerbe-wir sind was anderes.... Versetzung? Arbeitnehmerüberlassung? Was haben wir zu beachten als Betriebsrat (also auch kein öffentlicher Dienst :-) ) Gruss von den Betriebsratten

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

17.06.2013 um 19:45 Uhr

also natürlich wäre es für Euch eine Versetzung. Ich gehe mal davon aus, dass derartige externen Einsätze nicht der Normalfall für den AN sind, sondern dieser laut Arbeitsvertrag einen festen Arbeitsplatz bei Euch im Betrieb hat (?). Dann wäre z.B. zu prüfen, ob ein derartiger Einsatz überhaupt denkbar ist.

In solchen Fällen sollte man auch ein besonderes Augenmerk auf den Satz: " .... er (der AG) hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben ...." (§ 99 BetrVG) legen.

Also auch genau hinterfragen, wo Nachteile auftreten und wie diese kompensiert werden u.s.w.

N
nicoline

18.06.2013 um 12:22 Uhr

Arbeitnehmerüberlassung? Auch konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung ist von der Neuregelung des AÜG betroffen!

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