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Wie würdest du entscheiden?

N
NickBR
Jan 2018 bearbeitet

Situation: 7'ner BR relativ neu Letzten Freitag 11.10Uhr. Einem nicht Annahme berechtigten BR Mitglied wurde ein Überstunden Antrag für Samstag übergeben. Gleichzeitig per Mail.Der Kunde wollte telefonisch für Samstag eine Sonderfahrt. Wir sollten bis 13.00 Uhr eine Entscheidung treffen. Wir waren nicht Beschluss fähig, nur 2 BR anwesend. Dies wurde dem AG vom BRV um 14.00 UHR mitgeteilt. Wurde zur Kenntnis genommen. Kurze Zeit später wurde mitgeteilt, dass die Üstunden vom Chef angeordnet wurden. Wirtschaftlich stütze ich die Entscheidung. Allerdings werden die BMR regelmäßig mit vorgetäuschter Unwissenheit missachtet. Der Vorgang soll nicht ungeahndet bleiben. Wir haben schon einige Vorgänge gesammelt und mündlich angemahnt, diese zu unterlassen. Wir wollen eine klare Eskalationslinie aufbauen. Das Arbeitsgericht soll dabei an letzter Stelle stehen. Wie handhabt ihr so etwas?

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Community-Antworten (2)

W
Watschenbaum

17.06.2013 um 18:26 Uhr

es gibt Branchen, da ist eine gewisse höhere Flexibilität gefordert, aber das soll auch den betroffenen AN zugute kommen

man schließt mit dem AG eine BV ab, die eng eingegrenzte nachweisliche Eilfälle regelt, Freiwilligkeit, Zuschläge zum Lohn, Bereitschaftspläne für derartige Fälle etc etc.

sonst geht halt nix, wenn sich der AG dies nicht etwas zusätzlich kosten lässt

G
gironimo

17.06.2013 um 19:53 Uhr

So wie Du den Fall schilderst, eignet sich dieser Vorgang wahrscheinlich nicht für die "Eskalationslinie". Hier scheint ja tatsächlich eine gewisse Eile geboten gewesen zu sein.

Da sollte der BR tatsächlich in Erwägung ziehen, von seinem Initiativrecht gebrauch zu machen und eine BV für derartige Fälle fordern. Da stimme ich Watschenbaum zu.

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