Erstellt am 16.03.2006 um 13:24 Uhr von DocPille
Hallo,
die MA haben mit ihrer Stimmabgabe die 3 Betriebsratsmitglieder gewählt.
Jetzt müssen die 3 gewählten in der konstituierenden Sitzung den Vorsitzenden und Stellvertreter wählen.
Erstellt am 16.03.2006 um 13:26 Uhr von nidis
Hallo Blanka!
Ihr müßt nicht neu wählen. Ihr habt eine BR Wahl gemacht und dabei hat die Belegschaft ihre 3 BR Mitglieder gewählt. Du hast 22 Stimmen bekommen und zwei andere MA 18 Stimmen. D.h., ihr 3 seit im BR. Du bist aber nicht automatisch BR Vorsitzende nur weil du die meisten Stimmen aus der Belegschaft bekommen hast. Ihr (der BR) wählt jetzt im ersten Wahlgang den BR Vorsitzenden und dann im zweiten Wahlgang den Stellvertreter. Das muß nicht die Belegschaft machen.
Gruß nidis
Erstellt am 16.03.2006 um 13:45 Uhr von Tom
Was bei Euch nicht stimmt? Wie schon fast alle anderen hier geschrieben haben, habt Ihr den Vorsitz nicht korrekt gewählt, bzw. noch gar nicht gewählt. Macht aber nix (siehe die anderen Beiträge!).
Wobei ich das noch immer nicht ganz nachvollziehen kann! o.k. - für Dich ist alles neu, aber ist bei Euch im neu gewählten BR nicht ein "alter Hase"? (Du berichtest vom ehem. Vorsitzenden!) Im übrigen kann der das Amt des Stellvertreters nicht einfach so für sich beanspruchen, sondern Du und/ oder die Kollegin müssen ihm ebenfalls bei der Wahl des Stellvertreters die Stimme geben.
Erstellt am 16.03.2006 um 13:50 Uhr von Fayence
blanka,
Du hättest Dir einen größeren Gefallen damit getan, erst mal alle Antworten zu Deinen Fragen zu lesen, anstatt hier in Panik auszubrechen!
Nichts für ungut und Gruß
Fayence
Erstellt am 16.03.2006 um 13:51 Uhr von Biggi
Hallo Forum
wieso sagt ihr dass die Wahl so in Ordnung war,war sie meines Erachtens nicht.
Wenn den Wählern vorgegeben wurde, dass sie drei Stimmen vergeben müssten dann wiederspricht das der freien Wahl. Es müsste heißen die können drei Stimmen vergeben aber nicht sie müssen. Wennn es mir danach ist nur einem meine Stimme zu geben dann muss ich auch dazu die Möglichkeit haben.Möglicherweise halte ich ja nur einen oder zwei von den Kandidaten für geeignet mich im Betriebsrat zu vertreten.
Also für mich war die Wahl nicht korreckt.
Erstellt am 16.03.2006 um 14:06 Uhr von Fayence
Mein Gott,
in dem Wahlausschreiben wird schon nicht gestanden haben, dass 3 Stimmen vergeben werden müssen.
Und wenn der Hinweis auf 3 zu wählende BR´s so verstanden worden ist, dass 3 Kreuzchen gemacht werden müssen, was soll´s?
Also blanka, klär uns auf. Was stand in Eurem Wahlausschreiben? Bevor wir hier noch völlig abdriften!
Erstellt am 16.03.2006 um 14:14 Uhr von Kölner
An solchen Fragen- und Antwort-Spielen gehe ich kaputt. Geht einer mit?
Erstellt am 16.03.2006 um 14:17 Uhr von DocPille
Erstellt am 17.03.2006 um 10:11 Uhr von Benno_BRB
Wenn Ihr noch nicht zu weit weg seid?....