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Beurteilung einer Mitarbeiterin durch alle Angestellten einer Zweigstelle

S
spaghetti
Jan 2018 bearbeitet

Der AG hat eine Umfrage zur Beurteilung einer Reinigungskraft innerhalb einer Geschäftsstelle verteilt, um Qualität, Zuverlässigkeit einer neu eingestellten Reinigungskraft zu eruieren. Der BR wurde darüber nicht informiert! => Ist dieses Vorgehen zulässig?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

17.06.2013 um 14:24 Uhr

ist die Reinigungskraft eine Mitarbeiterin von Euch?

Dann würde ich auf § 94 BetrVG hinweisen. Der BR hat bei Fragebögen auch dann mitzubestimmen, wenn der AG die Bögen von Dritten ausfüllen läßt.

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