Hallo liebe BR-Kollegen,

ich stolpere gerade über ein Problem bei der Zeugniserstellung.
Unser Kollege hat ein Zwischenzeugnis, mit sehr guter Beurteilung durch seinen Vorgesetzten erhalten (dieser ist der leitende, alleinverantwortlich Vorgesetzte dieser Abteilung), vorerst zu Prüfung, ob der AN mit der Beurteilung einverstanden ist.

Der GF hat dieses nun, angeblich zur korrekten, firmenüblichen "Formatierung", überarbeitet und dabei ausschließlich die persönliche Beurteilung herabgesetzt, von "sehr gut" auf "gut". Auch hat er wesentliche Teile der vorherigen Beurteilung weggelassen.

Meine Frage nun, auf die ich keine konkrete Antwort gefunden habe, hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zeugnis und eine Beurteilung durch seinen fachlichen und auch disziplinarischen Vorgesetzten?

Der GF hat hier zudem nicht ausreichende Einsicht in die Arbeit des Mitarbeiters.

Es gibt zwar die Möglichkeit das Zeugnis ausschließlich vom Vorgesetzten, der auch weisungsbefugt ist, unterschreiben zu lassen (Az.: 9 AZR 392/00), vielleicht gibt es aber auch einen Anspruch auf Beurteilung durch den fachlich Vorgesetzten oder ähnliches, mit dem wir unseren Kollegen als BR unterstützen können!?

Vielen Dank!