Erstellt am 16.06.2013 um 23:29 Uhr von tobistef
Hi Umstrukturierung, sind sicherlich zulässig, wobei hierbei die § 90 und 91 BetrVG durch den BR zu beachten sind.
Die Frage ist doch, was mit diesem schwerbehinderten AN geschehen soll.
Erfüllt dieser den gleichen leidensgerechten Arbeitsplatz.
Es werden immer Fakten in den Raum geworfen, ohne dass die genauereren Umstände bekannt sind.
Der Ag kann und darf, aber er muss natürlich sich an die Arbeitsverträge halten und den neuen Arbeitsplatz so gestalten, dass der schwerbehinderte Kollege dort gleichwertige Arbeit vollrichten kann.
Das ist was du für ihn tun kannst.
Aber wichtig!!! Bilde dich im fort, Kontaktiere das Intregationsamt und mach Fortbildung Im Rahmen des SBV.
Es ich so wichtig, ich merke es, weil auch ich relativ am Anfang stehe und erst im Rahmen der Fortbildung langsam lerne, auf was ich achten muss.
Gruss Tobistef
Erstellt am 17.06.2013 um 08:38 Uhr von gironimo
Du kannst natürlich den AG noch einmal daran erinnern, dass er bei der Planung die Behinderung berücksichten soll/muss. Dann wird man sehen, was kommt. Bei den Versetzungen ist ja nicht nur die SBV sondern auch der BR mit im Boot. Wenn der AG dann schon auf die Bedürfnisse des Kollegen eingegangen ist, wird es keine Hinderungsgründe mehr geben.
Ich empfehle immer wieder, schon vorab tätig zu werden und erkennbare Probleme offen mit dem AG zu diskutieren.