Versetzung
Hallo Leute, wir haben 5 Schichtleiter. Durch Umstrukturierung sollen 2 Schichtleiter einen anderen Arbeitsplatz erhalten. Einer dieser Schichtleiter ist schwerbehindert und hat derzeit einen leidensgerechten Arbeitsplatz. Dieser möchte auf keinen Fall seinen Arbeitsplatz wechseln. Wie kann ich ihm als SBV helfen, dass er dort weiterarbeiten kann, wo er sich jetzt befindet. Ich weiss, dass ich beteiligt werden muss, aber gibt es einen Paragrafen den ich für ihn aus dem Hut zaubern kann? Gibt es nicht so etwas wie einen Versetzungsschutz? Danke im Voraus!
Community-Antworten (2)
17.06.2013 um 01:29 Uhr
Hi Umstrukturierung, sind sicherlich zulässig, wobei hierbei die § 90 und 91 BetrVG durch den BR zu beachten sind. Die Frage ist doch, was mit diesem schwerbehinderten AN geschehen soll. Erfüllt dieser den gleichen leidensgerechten Arbeitsplatz. Es werden immer Fakten in den Raum geworfen, ohne dass die genauereren Umstände bekannt sind. Der Ag kann und darf, aber er muss natürlich sich an die Arbeitsverträge halten und den neuen Arbeitsplatz so gestalten, dass der schwerbehinderte Kollege dort gleichwertige Arbeit vollrichten kann. Das ist was du für ihn tun kannst. Aber wichtig!!! Bilde dich im fort, Kontaktiere das Intregationsamt und mach Fortbildung Im Rahmen des SBV. Es ich so wichtig, ich merke es, weil auch ich relativ am Anfang stehe und erst im Rahmen der Fortbildung langsam lerne, auf was ich achten muss.
Gruss Tobistef
17.06.2013 um 10:38 Uhr
Du kannst natürlich den AG noch einmal daran erinnern, dass er bei der Planung die Behinderung berücksichten soll/muss. Dann wird man sehen, was kommt. Bei den Versetzungen ist ja nicht nur die SBV sondern auch der BR mit im Boot. Wenn der AG dann schon auf die Bedürfnisse des Kollegen eingegangen ist, wird es keine Hinderungsgründe mehr geben.
Ich empfehle immer wieder, schon vorab tätig zu werden und erkennbare Probleme offen mit dem AG zu diskutieren.
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