beziehe mich auf eine Antwort auf meine erste Anfrage "AG verweigert AN-Liste zur 1.BR-Wahl" vom 14.06.2013. Danke dafür! Wo finde ich die gesetzliche Grundlage dafür, dass der WV die Wählerliste u.U. selbst erstellen kann? Kann das Wahlergebnis nur dann angefochten werden, wenn diese Liste grobe Fehler aufweist oder grundsätzlich, weil sie ohne Zutun des GF erstellt wurde? Hat jemand ein paar Paragraphen oder Urteile/Präzedenzfälle für mich?
Danke und liebe Grüße!
BRatlos