AG verweigert AN-Liste zur 1.BR-Wahl / II
Guten Tag, beziehe mich auf eine Antwort auf meine erste Anfrage "AG verweigert AN-Liste zur 1.BR-Wahl" vom 14.06.2013. Danke dafür! Wo finde ich die gesetzliche Grundlage dafür, dass der WV die Wählerliste u.U. selbst erstellen kann? Kann das Wahlergebnis nur dann angefochten werden, wenn diese Liste grobe Fehler aufweist oder grundsätzlich, weil sie ohne Zutun des GF erstellt wurde? Hat jemand ein paar Paragraphen oder Urteile/Präzedenzfälle für mich? Danke und liebe Grüße! BRatlos
Community-Antworten (1)
15.06.2013 um 18:34 Uhr
Der Wahlvorstand erstellt immer die Wählerliste (§2 Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO)). Der AG arbeitet euch zu und soll die nötigen Daten zur Verfügung stellen. Die Wählerliste selbst ist euer Job. Anfechtbar wird sie durch Fehler.
Entweder ihr geht zur Gewerkschaft, fordert vom AG im Vorfeld (also jetzt) eine Schulung oder besorgt die Literatur. Grundsätzlich braucht ihr das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung, die WAF Plattform (also der Anbieter dieser Internetseite) bietet eine Richtlinie an.
BetrVG: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/ WO: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrvgdv1wo/gesamt.pdf
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