Entlohnung der Reisezeiten zu GBR-Sitzungen
Muss der AG die Reisezeiten zu den GBR-Sitzungen als Arbeitszeit bezahlen oder nur die Zeit der Sitzungen?
Community-Antworten (2)
15.06.2013 um 17:02 Uhr
http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2010/verguetung-der-reisezeiten-von-betriebsratsmitgliedern-25-2010.php. ....... abervgenau und ALLES lesen. Denn es kommt darauf an .......
17.06.2013 um 11:34 Uhr
Guckst Du §37(2) BetrVG. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der BR-Arbeit düerfte es für die GBR-Delegierten unstrittig gehören, zur GBR-Sitzung zu fahren. Findet diese Fahrt während der betriebsüblichen ArbZ statt, wird er Dich für diese Zeit ohne Minderung des Entgelts freistellen müssen.
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