Erstellt am 15.06.2013 um 15:02 Uhr von mitleserinnenn
http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2010/verguetung-der-reisezeiten-von-betriebsratsmitgliedern-25-2010.php. ....... abervgenau und ALLES lesen. Denn es kommt darauf an .......
Erstellt am 17.06.2013 um 09:34 Uhr von petrus
Guckst Du §37(2) BetrVG.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der BR-Arbeit düerfte es für die GBR-Delegierten unstrittig gehören, zur GBR-Sitzung zu fahren. Findet diese Fahrt während der betriebsüblichen ArbZ statt, wird er Dich für diese Zeit ohne Minderung des Entgelts freistellen müssen.