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Entlohnung der Reisezeiten zu GBR-Sitzungen

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Pooltaucher
Jan 2018 bearbeitet

Muss der AG die Reisezeiten zu den GBR-Sitzungen als Arbeitszeit bezahlen oder nur die Zeit der Sitzungen?

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Community-Antworten (2)

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mitleserinnenn

15.06.2013 um 17:02 Uhr

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Petrus

17.06.2013 um 11:34 Uhr

Guckst Du §37(2) BetrVG. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der BR-Arbeit düerfte es für die GBR-Delegierten unstrittig gehören, zur GBR-Sitzung zu fahren. Findet diese Fahrt während der betriebsüblichen ArbZ statt, wird er Dich für diese Zeit ohne Minderung des Entgelts freistellen müssen.

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