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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rücktritt oder nicht?

R
recht
Jan 2018 bearbeitet

unsere stellvertr. vorsitzende hat bei der letzten sitzung bekanntgegeben den stellvertr.niederzulegen es wurde auch im protokoll festgehalten nun hat sie es sich wieder anders überlegt geht das oder nicht ?

1.20507

Community-Antworten (7)

M
mitleserinnenn

14.06.2013 um 14:06 Uhr

Nein, Rücktritt vom Rücktritt gibt es nicht. Es muss ja nun ein neuer gewählt werden. Da kann er gerne wieder es versuchen.

H
Hoppel

14.06.2013 um 16:17 Uhr

@ recht

Da die Antwort von mitleserinnen nicht ganz verständlich ist ...

Für den Rest der Amtszeit des aktuellen BR kann die Kollegin die Funktion des stellv. BRV nicht mehr übernehmen.

Ist sie nach der nächsten Wahl im BR vertreten, kann sie sich wieder für diese Funktion zur Wahl stellen.

M
mitleserinnenn

14.06.2013 um 17:36 Uhr

Hoppel, sobald der Top Neuwahl des Stellvertreters ansteht, könnte man auch diesen wieder wählen. Denn dascBetrVG verbietet es nicht. Dieser Weg wird teils auch sogar von BR genutzt, wenn BRM auf eine andere Stelle sich bewerben und Bedenken haben diese mit der Funktion nicht zu bekommen.

G
gironimo

14.06.2013 um 17:50 Uhr

Da sehe ich auch keine Probleme; er hat ja nicht das BR-Mandat nieder gelegt. Wenn man es richtig machen will, muss tatsächlich in einer BR-Sitzung erneut der Posten des Stellv. neu gewählt werden.

Ich kenne auch Fälle, wo alle damit einverstanden waren, dass der Kollege erklärt hat, er hätte seine Äußerung unter geistiger Verwirrung gemacht (... natürlich nicht ganz korrekt)

B
BloodyBeginner

15.06.2013 um 13:43 Uhr

Ich habe noch eine andere Meinung. Habt ihr denn schon eine Sitzung gehabt, auf der der Punkt Neuwahl eines stellvertretenden BR Vorsitzenden gab? Also gibt es aktuell noch keinen Stellvertreter? Wenn nicht, spricht aus meiner Sicht nichts gegen den Rücktritt vom Rücktritt, es sei denn innerhalb eurers Gremiums gibt es Stimmung(en) dagegen, weil vielleicht jemand anders den Posten übernehmen möchte. Dann kann, je nach Antrag und Stimmenmehrheit auch die Neuwahl des Posten beschlossen werden.

B
betriebsratten

17.06.2013 um 15:20 Uhr

Bedenkt bitte dass das BR Protokoll eine BGB Urkunde ist....und eine nachträgliche Änderung Urkundenfälschung bzw. Urkundenunterdrückung sein kann.

Am besten neu wählen. Muss man ja nach aussen nicht breit treten.....

Z
zdophers

18.06.2013 um 16:28 Uhr

Wo ist denn das Problem? Wenn alle anderen BRM da nichts gegen haben, kann doch wohl in der nächsten Sitzung ins Protokoll genommen werden: "Frau Kurzentschlossen tritt von ihrem Rücktritt zurück und ist nunmehr wieder stellv. Vorsitzende. Alle anderen BRM haben dagegen nichts einzuwenden".

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