Erstellt am 14.06.2013 um 10:14 Uhr von mitleserinnenn
7 Tagewoche grundsätzlich verbieten geht nicht. 7 Tagewoche geht ja grundsätzlich nur unter Beachtung des ArbZG. Besonders betreffend der Sonntagsregelung. Weiter in einem tarifierten Betrieb muss der TV es zu lassen. Weiter kommt es auf den ArbV an. Es gibt auch Bereiche wo 7 Tagewochen sein müssen.
Erstellt am 14.06.2013 um 10:15 Uhr von gironimo
Was heißt wiedersprechen - Der BR hat bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage MITZUBESTIMMEN. Ohne Eure Zustimmung geht also gar nichts.
Die Frage wäre, ob der Betrieb überhaupt am Sonntag arbeiten darf (siehe Arbeitszeitgesetz). Also welche Art von Betrieb ist es. Benötigt der AG eine Erlaubnis zur Sonntagsarbeit und hat er Chancen diese zu bekommen. Ansonsten wären ggf. nach tarifliche Bestimmungen zu beachten.
Erstellt am 14.06.2013 um 10:25 Uhr von mitleserinnenn
Gironimo, widerspruch geht aber auch nur, wenn es solche neu geben soll.
Erstellt am 14.06.2013 um 10:31 Uhr von Olloowain
Eine sieben Tage Woche ist laut Jahresschichtplan nicht vorgesehen bei keinem MA.
Nur wenn dann BR - Arbeit dazu kommt oder BR - Seminare ect.
Lässt er die Leute 7 Tage arbeiten und diese beschweren sich natürlich zu recht!
Erstellt am 14.06.2013 um 10:42 Uhr von gironimo
mitleserinnenn
auch wenn der BR erst neu ist und die 7 Tagewoche schon bestand bevor der BR da war, kann der BR nunmehr seine Mitbestimmung geltend machen und eine entsprechende Arbeitszeitreglung fordern.
Da würde man als BR dann natürlich erst einmal prüfen, ob Sonntagsarbeit überhaupt zugelassen ist. Dann ergeben sich natürlich auch die Fragen hinsichtlich der Ausgleichszeiten usw.
Wenn das Thema völlig neu ist, sollte man zum Thema Arbeitszeit ein Seminar belegen.