Neuwahlen?
Hallo Wir sind ein 5er Gremium zwei Mitglieder sind dauerkrank,wir haben aber nur ein Ersatzmitglied.Müssen wir neuwahlen einleiten?
Community-Antworten (2)
14.06.2013 um 10:46 Uhr
nein - müsst Ihr nicht.
Auch Dauerkranke zählen noch als BR. Je nach Krankenbild könnte der eine oder andere ja auch noch an Sitzungen teilnehmen.
14.06.2013 um 16:28 Uhr
@ Ortwin
§ 22 BetrVG greift auch im Fall der zeitweiligen Verhinderung eines oder mehrerer BRM, ohne dass diese vollumfänglich durch E-BRM vertreten werden können.
Eine Neuwahl ist aber NICHT erforderlich!
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