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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neuwahlen?

O
Ortwin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Wir sind ein 5er Gremium zwei Mitglieder sind dauerkrank,wir haben aber nur ein Ersatzmitglied.Müssen wir neuwahlen einleiten?

1.23102

Community-Antworten (2)

G
gironimo

14.06.2013 um 10:46 Uhr

nein - müsst Ihr nicht.

Auch Dauerkranke zählen noch als BR. Je nach Krankenbild könnte der eine oder andere ja auch noch an Sitzungen teilnehmen.

H
Hoppel

14.06.2013 um 16:28 Uhr

@ Ortwin

§ 22 BetrVG greift auch im Fall der zeitweiligen Verhinderung eines oder mehrerer BRM, ohne dass diese vollumfänglich durch E-BRM vertreten werden können.

Eine Neuwahl ist aber NICHT erforderlich!

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