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Neueinstellung: verkürzte Probezeit

B
BR2022!Help
Jun 2022 bearbeitet

Normalerweise haben die Einstellungen eine Probezeit von 6 Monaten. Darf die GF mit einem neuen MA eine verkürzte PZ vereinbaren. Wie muss sich der BR verhalten?

435012

Community-Antworten (12)

E
enigmathika

21.06.2022 um 13:15 Uhr

Wenn in Eurem Tarifvertrag (so Ihr an einen gebunden seid) die Probezeit nicht geregelt ist, kann sie individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.

OVG
Olav van Gerven

21.06.2022 um 13:17 Uhr

Moin, ich meine ja, das geht. Da es Vertragsfreiheit gibt, können die Vertragsparteien tatsächlich ein kürzeren Probezeit vereinbaren, es sei denn, es gibt eine BV worin Abweichendes geregelt ist (standard Arbeitsvertrag etc.) Als BR würde ich aber aufhorchen wenn jemanden neu hinein kommt und plötzlich abweichende Vertragsbedingungen bestehen sollen. Es kann natürlich sein, dass man jemanden unbedingt haben will (oder muss, weil sonst Probleme!) und derjenige als Bedingung stellt, ein kürzeren Probezeit zu haben. Ich würde mir die Unterlagen genau anschauen und ggf. mehr Information erbitten.

C
Catweazle

21.06.2022 um 18:01 Uhr

Olav, wenn du dir die Unterlagen angesehen und die Infos bekommen hast könnte es irgend etwa geben womit man der Einstellung widersprechen kann?

M
Moreno

21.06.2022 um 18:07 Uhr

Das geht den Betriebsrat nix an!

§
§§Reiter

21.06.2022 um 18:41 Uhr

Ich sehe das wie moreno. Eine verkürzte Probezeit ist natürlich für den Betroffenen eine günstigere Regelung, als die "normalen" 6 Monate. Damit wäre auch eine TV Regelung über 6 Monate kein Hindernis, denn natürlich darf man etwas günstiger regeln als der TV. Wenn es dann einen TV und/oder eine BV gibt, die 6 Monate vorgibt und einen AV in dem z.B. nur 3 Monate stehen, dann gilt entsprechend dem Günstigkeitsprinzip die Regelung im AV. ...und der AV ist eine individualrechtliche Vereinbarung und geht damit, wie moreno schon sagt, den BR nix an.

C
celestro

21.06.2022 um 19:57 Uhr

Den Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz erwirbt der AN trotzdem erst nach 6 Monaten. Wer sich also mit einer kürzeren Probezeit ködern lässt, hat einfach nur keine Ahnung und könnte am Ende ganz gewaltig auf die Fresse fliegen.

§
§§Reiter

22.06.2022 um 12:23 Uhr

Zitat von celestro: "Den Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz erwirbt der AN trotzdem erst nach 6 Monaten. Wer sich also mit einer kürzeren Probezeit ködern lässt, hat einfach nur keine Ahnung und könnte am Ende ganz gewaltig auf die Fresse fliegen."

Das der Kündigungsschutz lt. KSchG erst nach 6 Monaten besteht ist natürlich richtig, aber warum muss bei Dir immer gleich jemand "keine Ahnung haben", oder für irgendwas zu dumm sein? Vielmehr bezeugst Du mit dieser Aussage doch Deinen eigenen Mangel an Vorstellungskraft. Letztendlich kommt es doch darauf an, wie die Vertragsklausel zur Verkürzung der Probezeit genau ausgestaltet ist. Ich habe selbst (vor vielen Jahren) mal einen AV unterschrieben in dem folgendes stand: "Abweichend von § 1 Abs. 1 KSchG ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber Herrn §§reiter rechtsunwirksam, sofern dessen Arbeitsverhältnis im Betrieb XY ohne Unterbrechung länger als drei Monate bestanden hat, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist." Somit bestanden da 2 verschiedene Regelungen bzgl. der Anwendung des KSchG, eine gesetzliche und eine arbeitsvertragliche. Welche davon für mich günstiger und damit anzuwenden war, darfst Du Dir selbst überlegen.

C
celestro

22.06.2022 um 12:33 Uhr

Ich habe nirgends von "zu dumm" gesprochen und "keine Ahnung haben" ist nun wirklich nichts, worüber man sich aufregen müsste. Außerdem steht da deutlich "KÖNNTE auf die Fresse fliegen", was besondere Konstellationen ausdrücklich vorsieht.

Ich würde daher sagen: "Du machst viel Wind um gar nichts". ;-)

§
§§Reiter

22.06.2022 um 12:42 Uhr

Zitat von celestro: "Du machst viel Wind um gar nichts"

Ja, das kommt gelegentlich vor ;-) Aber wenn Dir tatsächlich nicht bewusst ist, wie despektierlich die Aussage "sich ködern lassen, weil man einfach keine Ahnung hat" ist, dann könnte das durchaus die Erklärung dafür sein, warum Du mit Deinem Kommunikationsstil immer wieder aneckst.

C
celestro

22.06.2022 um 14:21 Uhr

"Aber wenn Dir tatsächlich nicht bewusst ist, wie despektierlich die Aussage "sich ködern lassen, weil man einfach keine Ahnung hat" ist,"

die Menschheit sollte lieber aufhören, sich derart schnell "angepisst zu fühlen". Wenn "keine Ahnung zu haben" schon despektierlich ist, können wir uns bald echt abschaffen ...

§
§§Reiter

22.06.2022 um 15:28 Uhr

Zitat von celestro: die Menschheit sollte lieber aufhören, sich derart schnell "angepisst zu fühlen". Wenn "keine Ahnung zu haben" schon despektierlich ist, können wir uns bald echt abschaffen ...

Man könnte auch einfach die Formulierung "in Unkenntnis der genauen Rechtslage" wählen und schon hat man den gleichen Sachverhalt präziser, professioneller und weniger despektierlich dargestellt. ...aber wenn das zu viel verlangt ist... ;-)

C
celestro

22.06.2022 um 15:49 Uhr

ja, das ist tatsächlich zuviel verlangt. Ich bin hier in meiner Freizeit und stecke mir bestimmt nicht derart tief einen Stock in den Po. ;-)))

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