Zeugnisbewertung BR soll reklamieren - wer hilft?
Hallo zusammen,
da Ihr mir in Vergangenheit immer super geholfen habt, erhoffe ich auch heute wieder Eure Hilfe. Heute kam eine Kollegin mit ihrem Zwischenzeugnis zu mir und will es durch den BR reklamieren lassen. Da sie in letzte Zeit massive Probleme mit dem AG hatte, glaube ich das dies mit dem schlechten Zeugnis zusammenhängt. Wie kann ich nun erreichen, mit der Kollegin natürlich gemeinsam, das der AG ein besseres Zeugnis schreibt. Hier nun das Übel: -Frau...trat in unser Unternehmen...ein. Ihr Einsatz erfolgte als... in...Abt.
-Aufgaben: 10 versch.Punkte aufgeführt
-Hier steht als was die Kollegin zur Verfügung steht.
-Sie verfügt über Fachkenntnisse und umfassende Erfahrung und war in der Lage, dieses Wissen in die Praxis umzusetzen.
-Wir haben Frau...als eine ehrliche Mitarbeiterin kennen gelernt, die ihre Aufgaben selbständig und mit Fleiß erledigt. Die ihr übertragenen Tätigkeiten führt sie immer zu unserer Zufriedenheit aus.
-Unseren Kunden gegenüber verhiehlt sie sich freundlich und korrekt. Ihre Führung und ihr Verhalten gegenüber ihren Vorgesetzen und Kollegen sind im Allgemeinen nicht zu beanstanden.
-Dieses Zeugnis wurde auf Wunsch........blabla..
Die Rechtschreibefehler habe ich mal so übernommen... Wie kann ich am besten argumentieren das die Note zumindest auf eine 2-3 angehoben wird.
Für Eure Hilfe schon einmal im voraus meinen Dank.
Grüße Moritz
Community-Antworten (2)
27.07.2006 um 22:49 Uhr
@moritz Ich glaube ja, dass Du gar nicht argumentieren kannst, da Du das Zeugnis weder geschrieben hast, noch eine Beurteilung abzugeben genötigt wurdest. Die Kollegin ist zu beraten und ggf. muss sie ihre Rechte per ArbGer. durchfechten. Aber damit ist es das auch schon gewesen für den BR.
27.07.2006 um 23:13 Uhr
@ moritz
Rein informativ zum Thema "Bessere Beurteilung"
"Auf die Erteilung des Zeugnisses kann der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht klagen. Er kann auch auf die Korrektur eines schon erteilten Zeugnisses klagen. Hat ein Arbeitgeber allerdings zu Unrecht ein positives Zeugnis erstellt, obwohl dieses nicht den Tatsachen entspricht, können sich für den späteren Arbeitgeber hieraus Schadensersatzansprüche ergeben. Eine Haftung kommt hier wegen sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB in Frage."
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