Erstellt am 12.06.2013 um 12:21 Uhr von Niemand
Erst einmal muss der AG gar keinen Betriebsrat zum Gespräch hinzu ziehen, sondern muss euch lediglich nach §99 zu beteiligen.
Ob sich für das Gespräch §82/2 anwenden lässt ist fraglich, wäre aber möglich.
Dann hat der AN das Recht einen BR seiner Wahl hinzu zu ziehen. Das ist aber auf jeden Fall nur ein BR. Bei uns ist das auf jeden Fall möglich. Ein mitschreiben in Stichpunkten hilft auf jeden Fall und BR und AN sollten diesen Mitschrieb am Ende abzeichnen um nachweisen zu können was gesagt und vereinbart wurde. Eine Aufzeichnung des Gesprächs bei allseitigem Einverständniss kann auch eine Option sein.
Erstellt am 12.06.2013 um 16:56 Uhr von gironimo
Wie schon Niemand schreibt. Die Teilnahme an derartigen Gesprächen ist nicht automatisch vorgesehen. Wenn ein Kollege den BR hinzuziehen will (was er aus meiner Sicht auf jedem Fall tun kann), muss er diesen Wunsch aber erst einmal äußern. Dann geht ein BR-Mitglied seiner Wahl mit.
Erstellt am 12.06.2013 um 18:15 Uhr von Rocce
Hallo Niemand,
hallo Gironimo,
hab den §82 BetrVG schon gelesen.Wie immer,danke an Euch.
Gruß Rocce