Erstellt am 11.06.2013 um 20:35 Uhr von Charlys
Wie viel er zukünftig arbeitet, liegt u.a. am BR. Denn er MUSS Mehrarbeit ja zustimmen. Er kann also bei diesem Koll. einfach auch NEIN sagen. Dass wäre der einfachste Weg.
regelarbeitszeit sind 36 std / steht dieses auch so im ArbV??
es gibt eine bv 40 std. - Was besagt diese BV? Der BR kann nicht verbindlich die Arbeitszeit lt. ArbV/TV erhöhen oder senken.
Der BR könnte hier also nur eine BV abschließen wonach ggf AN 4 Std. Mehrarbeit leisten dürfen. Dann müsste diese aber auch finanziell wie Mehrarbeit behandelt werden.
Erstellt am 11.06.2013 um 20:44 Uhr von mitleserinnenn
Nach einerburalten BAG Entscheidung, welche von Fachleuten heute als falsch eingestuft wird, ist Mehrarbeit lt. § 124 SGB IX, die Zeit größer 8 Std.
....... Aber der Schwerbehinderte könnte sich mit ärztl. Attest auf § 81 (4) SGB IX berufen, dann müsste er nicht mehr als die Zeit lt. ArbV, also ggf 36 Std. arbeiten.
Erstellt am 12.06.2013 um 09:38 Uhr von gironimo
Mich wundert da auch die BV mit 40 Std. Wo kommen die denn her? Der BR ist doch nur zur Verteilung der Arbeitszeit und der vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung berechtigt Regelungen zu treffen. (siehe auch § 77 Abs. 3 BetrVG)
Und was verstehst Du unter Regelarbeitszeit. Meinst Du die Stunden, die der Kollege vertraglich oder tariflich zu arbeiten hat?
Bevor der Kollege da irgendwelche Bescheinigungen beibringen soll oder muss, würde ich erst einmal den Widerspruch zwischen 36 / 40 Std klären.