Ueberstunden
Hallo ein ma in unserem betrieb 60 ma hat einen gdb von 60 und kann momentan keine ueberstunden machen.regelarbeitszeit sind 36 std es gibt eine bv 40 std. Arbeitet er kuenftig 36 oder 40 std.er hat die gl ueber 124 sozialgesetz informiert
Community-Antworten (3)
11.06.2013 um 22:35 Uhr
Wie viel er zukünftig arbeitet, liegt u.a. am BR. Denn er MUSS Mehrarbeit ja zustimmen. Er kann also bei diesem Koll. einfach auch NEIN sagen. Dass wäre der einfachste Weg.
regelarbeitszeit sind 36 std / steht dieses auch so im ArbV??
es gibt eine bv 40 std. - Was besagt diese BV? Der BR kann nicht verbindlich die Arbeitszeit lt. ArbV/TV erhöhen oder senken. Der BR könnte hier also nur eine BV abschließen wonach ggf AN 4 Std. Mehrarbeit leisten dürfen. Dann müsste diese aber auch finanziell wie Mehrarbeit behandelt werden.
11.06.2013 um 22:44 Uhr
Nach einerburalten BAG Entscheidung, welche von Fachleuten heute als falsch eingestuft wird, ist Mehrarbeit lt. § 124 SGB IX, die Zeit größer 8 Std. ....... Aber der Schwerbehinderte könnte sich mit ärztl. Attest auf § 81 (4) SGB IX berufen, dann müsste er nicht mehr als die Zeit lt. ArbV, also ggf 36 Std. arbeiten.
12.06.2013 um 11:38 Uhr
Mich wundert da auch die BV mit 40 Std. Wo kommen die denn her? Der BR ist doch nur zur Verteilung der Arbeitszeit und der vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung berechtigt Regelungen zu treffen. (siehe auch § 77 Abs. 3 BetrVG)
Und was verstehst Du unter Regelarbeitszeit. Meinst Du die Stunden, die der Kollege vertraglich oder tariflich zu arbeiten hat?
Bevor der Kollege da irgendwelche Bescheinigungen beibringen soll oder muss, würde ich erst einmal den Widerspruch zwischen 36 / 40 Std klären.
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