Erstellt am 11.06.2013 um 17:19 Uhr von Tanzbär
Und was soll der BR dort? Ihm in den Hintern gucken?
Was dort besprochen wird, geht nur zwei etwas an ...
Erstellt am 11.06.2013 um 18:24 Uhr von mitleserinnenn
In der Freizeit ja, doch der Doc lässt ihn dann wohl dich nicht mit ins Arztzimmer. Also im Wartezimmer ist dann stop
Erstellt am 12.06.2013 um 09:42 Uhr von gironimo
>auf Wunsch des Arbeitgebers zu einem Termin zum Betriebsarzt<
Hat der AG denn dazu einen berechtigten Anlass? Wenn der AG tatsächlich eine bestimmte Untersuchung verlangen dürfte, hat der Kollege immer noch die freie Arztwahl.
Erstellt am 20.03.2025 um 11:11 Uhr von Gozilla
Nein, nicht in der Zeit die er vom AG freigestellt wurde für Betriebsratsarbeit. In seiner Freizeit kann er tun und lassen was er will. Es gehört nicht zu den Aufgaben von Betriebsratsmitgliedern Kollegen zum Arzt zu begleiten. Der AG könnte hier Arbeitszeitbetrug geltend machen. Vielleicht kann man mit dem AG darüber in Sonderfällen eine Regelung treffen? Ich kenne da allerdings noch keinen AG der das gemacht hat. Die Frage ist auch, wie hier schon gestellt, was will das Betriebsratsmitglied dort?
Erstellt am 20.03.2025 um 11:15 Uhr von Zorrro
Zeit schinden, um nicht echter Arbeit nachgehen zu müssen? Wie so oft?
Erstellt am 20.03.2025 um 11:57 Uhr von celestro
"doch der Doc lässt ihn dann wohl dich nicht mit ins Arztzimmer."
Warum sollte der Arzt eine Begleitperson nicht mit herein lassen, wenn der Patient das möchte?
@Zorrro
auch mit 10 verschiedenen Usernamen ist sofort klar, das Du der Troll bist.