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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gespräch mit der Geschäftsleitung ohne Begleitung.

A
Akira
Jan 2018 bearbeitet

Hier eine Frage auf deren Antworten ich jetzt schon gespand bin: Folgender Sachverhalt: MA hat Gleichstellungsantrag gestellt -die Sache läuft noch. In der nächsten Woche hat Sie um einen Gesprächstermin gebeten -bekommt Sie. Sie hatte schon ein Gesräch mit unserem GF,Sie wurde von Ihrem Schwager begleitet der in Sachen Schwerbehindert gut ist.Er macht diesen Job Tag ein Tag aus. So nun das wesentliche, die GF sagte zum BR: Frau xyz kommt zum Gespräch wenn Sie ihren Schwager wieder mitbringt, erteilen wir diesem Hausverbot, wir möchten ihn nicht in unserem Büro haben. Nun meine Frage: Darf unser GF Fr. XYZ eine Begleitung durch ihren Schwager untersagen,also diesem Herr die Tür zeigen? Wie gesagt: Er ist Schwerbehindertenvertreter (nicht in unserem Unternehmen) und weiss wovon er spricht

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Community-Antworten (6)

H
H.Paul

25.04.2007 um 03:58 Uhr

Ja, die Geschäftsführung hat ja in den meisten Fällen das Hausrecht und darf deshalb auch entscheiden, ob ein "Aussenstehender" den Grund und Boden betreten darf oder nicht - da ist nichts dran zu rütteln...

S
sphinx

25.04.2007 um 10:48 Uhr

@Akira

mich wundert, weshalb der GF sein Vorhaben dem BR sagt und nicht der Frau xyz?

Warum möchte Frau xyz das Gespräch?

Wenn ihr die Gleichstellung genehmigt wird, hat sie doch erhöhten Kündigungsschutz.

Vermutungsmodus an:

Wenn Frau xyz ihre Arbeit nur noch mit Einschränkungen machen kann, sollte sie ein entsprechendes ärztliches Attest abgeben und dann müsste ggf. ein vernünftiges BEM gemacht werden.

LG

A
Akira

25.04.2007 um 11:31 Uhr

Hallo sphinx Vorweg solltest Du volgendes wissen. Wir sind EH mit 150 MA .Diese MA ist 30 Jahre im Haus Na die volle Punkzahl kann ich dir nicht geben. Fakt ist: Sie hat schon einige Rücken-Ops hinter sich. Gleichstellungsantrag läuft, soweit mir bekannt ist hat man hier schon einen besonderen Kündigungsschutz. Bringe mich auf einen besseren Wissensstand wenn dem nicht so ist. einen Arbeitsplatzverlust hätte Sie nicht, haben dem GF einen Bereich vorgeschlagen mit dem Sie gut klar kommen kann. Sie kann ihre Arbeiten nur noch mit Einschränkungen machen, nicht nur ab jetzt schon vorher. in den letzten 5 Jahren hat sie 3 Jahre nicht gearbeitet mit kurzen Unterbrechungen. Unsere GF möchte Sie schlicht und ergreifend nicht mehr im Haus haben, unterstützt wird dieser noch durch die Aussage von der zuständigen Teamleiterin, nein das kann Sie nicht machen die Arbeit mit dem PC (geistig würde Sie dies nicht packen) Es handelt sich um Bereich Reperaturen Elektroabteilung, es für uns erarbeitetes Procedere,welchses in allen Häusern gleich ist. Reperaturen annehmen, fertig machen und das Ganze bei Nachfragen verfolgen zu können wo denn besagtes Teil ist oder bleibt ect. Computerunterstützt. Diesen Job nachverfolgen und soweiter sollte wenn der Bereich Elektro für diese Dinge nicht abkömmlich ist ( Kundenberatung) MA Service- Center mit machen, die hat warhlich schon genug mit den anderen Beschwerden zu tun. Es ist der ideale Job für unsere Kollegin hat keinen Druck kann alles selbst einteilen, kann sitzen ,stehen und und Die Kosten für eine Arbeitsplatzumgestalltung werden sogar übernommen. Die GF will sie nicht mehr haben, dagegen werden wir uns währen.

A
Akira

25.04.2007 um 11:39 Uhr

Nachtrag:

mich wundert, weshalb der GF sein Vorhaben dem BR sagt und nicht der Frau xyz?

Weil Sie schlicht und ergreifend nicht wissen was auf sie zu kommt, Unwissenheit, nicht fair sein können, nicht zu zu hören ( man hört zwar hin, hat es aber dann immer noch nicht verstanden, wenn es aber für Sie in unbekannte Gewässer, geht fahren Sie einem über den Mund)

J
Jube

25.04.2007 um 11:44 Uhr

Habt ihr eigentlich keine eigene Schwerbehindertenvertretung? Ihr könntet Euch auch an das Intergrationsamt wenden.

A
Akira

25.04.2007 um 15:01 Uhr

Hallo Jube Ich muß sagen: Nein leider. Unsere BRV hat zwar ein paar Seminare bezüglich dessen besucht,aber damit kommen wir nicht weiter. Für jeden "Bullshit" muss Sie antanzen und wird rundgeluscht. Deshalb auch die Aussage:Wenn Fr.XYZ mit ihrem Schwager kommt lassen wir diesen nicht ins Büro, selbst die Uhrzeit des Termins wurde der BRV nicht gesagt.

Es hängt hier noch einiges anderes dran, Wechsel des GF der zweite ist jetzt der Erste, Unser Alter ist in Altersteilzeit, der wusste schon warum.

Der Jetzige ist der Meinung: Was ich anordne ist Gesetz, für Ihn sind die Mitarbeiter unselbständige Menschen.( Er ist kommisarischer Geschäftsführer) bangt um sein Weiterkommen. Möchten Ihn ja noch nicht mal los werden, wir wollen schlicht und ergreifend das er sich an die Spielregeln hält. Sein Verhaltensmuster schadet dem Betriebsklima und verletzt die Würde der Mitarbeiter.

Die letzte Lösung ist, wie schon mal geschehen in unserem Unternehmen: Die gesamte Belegschaft erscheint und weigert sich unter diesem GF zu arbeiten, hatte Erfolg. Die Geschäftsführung wurde sofort ausgetauscht. Aber soweit wollen wir es nicht kommen lassen. Haben deswegen schon Beschwerde an höhere Stelle eingereicht. Daran knabbert er zur Zeit, ist aber sein Problem, wenn er das nicht umsetzt gehen wir weiter. Auch der Personalchef hat noch einen der über ihm steht, muss man mit leben.

man ist schlicht und ergreifend der Meinung einen MA der schon 30 Jahre im Unternehmen ist los zu werden.

Da wir selbst keine Sschwerbehindertenvertretung haben, werden wir die für uns zuständige Gesamtschwerbehindertenvertretung dazu holen. Aber lieben Dank an alle die hier ihre Meinung dazu äusseren.

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