Anrechnung BR-Arbeit an Anzahl Personaleinheiten
Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber plant Personal zu reduzieren. Aus diesem Grund soll unsere Abteilung von 24.5 Personaleinheiten ( früher arbeiteten bei uns Menschen, jetzt PE !) auf 20,4 PE bis 2015 abgebaut werden. Nachem wir Altersteilzeitler usw. schon berücksichtigt haben, fehlen uns zum Ziel aber noch einige Kennziffern. Ich habe irgendwo im Hinterkopf noch herumschwirren, das für Betriebsratsmitglieder eine gewisse Anrechenbarkeit auf die Arbeitszeit genehmigt werden muß. Ich glaube, daß dies 10 % bei nornalen BR-Mitgliedern 15 % bei st. BRV und 20 % bei BRV beträgt. Gibts da ein Gesetz oder ein Urteil drüber, daß mir weiterhelfen kann. Wir suchen händeringend nach jedem Zehntel-Prozent. Danke im voraus magic
Community-Antworten (2)
11.06.2013 um 15:06 Uhr
ich gebe mal eine Wette ab: da wirst Du für diesen Einzelfall nichts finden. Unser BR hat schon versucht die BR-Arbeit in die Personalberechnung (diese geht bei uns nach betriebswirtschaftlichen Kennzahlen) "einzuklagen". Erfolg gleich null. Insbesondere gibt es keine Verpflichtung für einzelne Orga-Einheiten eine Berücksichtigung vorzunehmen.
Trotzdem würde ich diese Problematik öffentlich machen. Ein guter Anwalt kann in einem Kündigungsschutzverfahren ggf. daraus was machen
11.06.2013 um 17:25 Uhr
Die Geisel unserer Betriebe ist es oft, dass es wichtiger erscheint irgendwelche Kennzahlen einzuhalten, als das Betriebsziel zu verfolgen.
Wenn der AG unbedingt eine Zahl erreichen will und Ihr ihn dabei bereits durch konstruktive Ideen unterstützt habt (Altersteilzeit usw.), würde ich ihm raten, seine Planzahlen zu überdenken.
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