Hallo zusammen,

mein Arbeitgeber plant Personal zu reduzieren.
Aus diesem Grund soll unsere Abteilung von 24.5 Personaleinheiten ( früher arbeiteten bei uns Menschen, jetzt PE !) auf 20,4 PE bis 2015 abgebaut werden. Nachem wir Altersteilzeitler usw. schon berücksichtigt haben, fehlen uns zum Ziel aber noch einige Kennziffern.
Ich habe irgendwo im Hinterkopf noch herumschwirren, das für Betriebsratsmitglieder eine gewisse Anrechenbarkeit auf die Arbeitszeit genehmigt werden muß. Ich glaube, daß dies 10 % bei nornalen BR-Mitgliedern 15 % bei st. BRV und 20 % bei BRV beträgt.
Gibts da ein Gesetz oder ein Urteil drüber, daß mir weiterhelfen kann. Wir suchen händeringend nach jedem Zehntel-Prozent.
Danke im voraus
magic