Mitbestimmungen zwischen Standorten
Hallo, ich benötige Ratschläge bei Mitbestimmungstatbeständen zwischen 2 Standorten. Standort A GmbH hat einen BR. Standort B GmbH hat keinen BR und ist ein eigenständiges Unternehmen, als 2. GmbH unter einer Holding. Durch Umstrukturierungen hat es sich ergeben, dass an Standort A ca. 20 produktive Kollegen sind, die jetzt aber disziplinarisch von einem MA des Standortes B aus der Ferne geleitet werden sollen. Wie kann man hier agieren, wenn der Vorgesetze ohne BR am Standort jetzt zig neue Leistungs- und Verhaltenskontrolle etablieren möchte und auch durchführt, Mitarbeiter Datenschutz nicht so wichtig ist und sich auch nicht an die existierenden Vereinbarungen zu anderen Themen Schulungen von Standort A nicht einhalten möchte, da er ja nicht im Einflussbereiches des BR von Standort A ist? Es gibt keine GBR oder KBR Vereinbarungen dazu.
Community-Antworten (2)
21.06.2022 um 01:30 Uhr
Ich würde sagen ... die MA von A sind im Einflussbereich des BR und damit ist es völlig schnuppe, ob der "Heini" von B es nicht ist. Ende!
21.06.2022 um 12:04 Uhr
Celestro hat vollkommen recht.
Wenn der externe Vorgesetzte dieser Kollegen sich von Euch nichts sagen lassen möchte, müsst Ihre eben den Arbeitgeber ansprechen.
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