Erstellt am 16.01.2014 um 15:36 Uhr von brisant
Die Wahlurnen müssen so vrrdchlosden werden, dass eine Öffnung immer fesstellbar ist. Der WV kann diese ja entsprechend versiegelt auch an Außenstellen liefern. Der WV kann zB sich auch Schlösser besorgen zu denen nur er Schlüssel hat.
Erstellt am 16.01.2014 um 16:02 Uhr von gironimo
Ausdrückliche Regeln gibt es nicht.
Aber wie brisant schon schreibt. Es gibt andere Möglichkeiten (weitestgehend) sicherzustellen, dass niemand in die Urne greift.
Erstellt am 16.01.2014 um 17:08 Uhr von nicoline
Hallo gutefragen,
ist ja witzig, wir haben gerade die gleiche Frage und ich hab beim Googeln Folgendes gefunden:
Die Versiegelung der Wahlurne geschieht, indem ein Stück Papier über den Einwurfschlitz der Wahlurne festgeklebt wird, so dass dieser vollständig verschlossen ist. Das Papier darf sich nicht in einem Stück lösen lassen, sondern muss so beschaffen bzw. so fest verklebt sein, dass es bei dem Versuch es zu entfernen reißen muss. Auf dem Papier unterzeichnen die zum Zeitpunkt der Versiegelung anwesenden aufsichtführenden Personen. Es sollte ggf. auch noch Datum und Uhrzeit der Versiegelung auf das Papier geschrieben werden. Die Öffnung dieses Siegels durch Unbefugte ist eine Straftat!
Vor Öffnung der versiegelten Wahlurne sollte sich der Wahlvorstand vom ordnungsgemäßen Zustand des Siegels überzeugen!
http://www.arbeitsrecht-berlin.de/betriebsratswahl/wahltag/wahllokal
*Wieviele Wahlvorstandsmitglieder müssen die Wahlurne beim Transport bewachen?*
Mir ist keine gesetzliche Regelung dazu bekannt. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen mindestens 2.
Erstellt am 17.01.2014 um 09:11 Uhr von gutefragen
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Erstellt am 17.01.2014 um 10:29 Uhr von Pjöööng
Zitat (brisant):
"Der WV kann zB sich auch Schlösser besorgen zu denen nur er Schlüssel hat."
Das würde (meines Erachtens) keine "Versiegelung" darstellen, da es Sinn und Zweck eines Schlosses ist, geöffnet und geschlossen zu werden, ohne dass sich dadurch der Zustand des Schlosses wesentlich ändert. Eine Versiegelung hingegen hat die Eigenschaft beim Öfnnen zerstört zu werden, so dass erkennbar ist, dass diese geöffnet wurde.
Die Vorgehensweise mit den Unterschriften ist die praktikabelste. Grundsätzlich sind aber auch andere Versiegelungen denkbar. So würde z.B. auch das flächige Zukleben des Einwurfschlitzes und der Klappe mit einem Geldschein dessen Seriennummer dokumentiert wird, den Sinn und Zweck einer Versiegelung erfüllen.
Zitat (nicoline):
"Die Versiegelung der Wahlurne geschieht, indem ein Stück Papier über den Einwurfschlitz der Wahlurne festgeklebt wird, so dass dieser vollständig verschlossen ist."
Und schon haben wir wieder eine (zu Recht) anfechtbare Wahl. Wenn man dieser Anweisung folgt, dann verklebt man zwar den Einwurfschlitz, versiegelt damit aber (in der Regel) nicht die Wahlurne, da siese ja in der Regel "irgendwo" zu öffnen sind (in der Regel ein Deckel). Auch dieser Deckel muss zwingend versiegelt werden! Ihn nur mittels eines Schlosses zu verschließen reicht im Zweifelsfalle nicht. Ggf. kann auch das Schloss versiegelt werden.
Zitat (nicoline):
"*Wieviele Wahlvorstandsmitglieder müssen die Wahlurne beim Transport bewachen?*
Mir ist keine gesetzliche Regelung dazu bekannt. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen mindestens 2."
Nein! Rechtlich bedarf es keiner "Bewachung" beim Transport. Theoretisch könnte man die Urne an den Straßenrand stellen und einen Zettel daran befestigen "Bitte zur XY-GmbH in Z-Stadt bringen." Wenn die dort mit unbeschädigtem Siegel ankommt, dann ist dem Gesetz genüge getan.
Erstellt am 17.01.2014 um 17:02 Uhr von nicoline
Pjöööng,
korrekter Weise hättest Du eigentlich schreiben müssen:
Zitat (www.arbeitsrecht-berlin.de), aber Schwamm drüber.
Wir haben Urnen, mit einem Schloss für den Deckel / die Klappe. Du bist also der Auffassung, dass der Riegel, durch den das Schloss gesteckt wird, bzw. die Klappe / der Deckel zusätzlich zu dem Schlitz auch noch versiegelt werden muss?
*Theoretisch könnte man die Urne an den Straßenrand stellen und einen Zettel daran befestigen "Bitte zur XY-GmbH in Z-Stadt bringen."*
Ach was?!
Erstellt am 17.01.2014 um 19:36 Uhr von Pjöööng
Zitat (nicoline):
"Wir haben Urnen, mit einem Schloss für den Deckel / die Klappe. Du bist also der Auffassung, dass der Riegel, durch den das Schloss gesteckt wird, bzw. die Klappe / der Deckel zusätzlich zu dem Schlitz auch noch versiegelt werden muss?"
Ja, selbstverständlich! Denn was soll die Versiegelung des Einwurfes bringen, wenn jemand mit dem Schlüsseldas Schloß öffnen, oder mit dem Schraubendreher den Boden abschrauben kann?