Betriebsratsbüro
Wir sind ein 100% Tochterunternehmen eines Unternehmens an zwei Standorten. Hat der BR Anspruch auf ein Büro an beiden Standorten?
Es gibt einen BR gewählt von allen MA beider Standorte. Die Sitzungen finden im Wechsel statt. Also an beiden Standorten. BR Mitglieder sind auch an beiden Standorten vertreten. VBR an dem einen und StBRV an dem anderen tätig.
Community-Antworten (10)
17.11.2015 um 22:40 Uhr
Anspruch auf Zwei BR Büros... nein. Anspruch auf einen Raum in Werk II um Sprechstunden ab zu halten ...Ja ... es sei denn, dem AG sind die Kosten lieber das jeder AN der ein Anliegen an den BR hat auf Firmenkosten zu dem Hauptsitz des BR , und übernehmen muss
16.11.2015 um 15:54 Uhr
In der Regel nicht. Da eine Regel aber auch nur eine Richtschnur ist, gibt es auch hier Ausnahmen.
Um das jetzt aber auch bejahen zu können, bedarf es schon näherer Kenntnisse über die Betriebsgrößen, Erreichbarkeiten und ev. sonstiger Besonderheiten, die ev. zu erhöhten Tätigkeiten im zu besuchenden Betrieb führen. So ist es nicht selten der Fall, dass ein BR zwar seinen Sitz am Hauptsitz des Unternehmens (meist Verwaltung) hat, aber praktisch überwiegend im entfernten Produktionssitz tätig ist und zwangsläufig dann auch dort ein Büro braucht/hat.
16.11.2015 um 15:55 Uhr
Deine Angaben sind leider für eine Antwort nicht ausreichend.
Wie weit voneinander entfernt liegen die beiden Standorte? Gehören die beiden Standorte zur gleichen gesetzlichen Einheit? (GmbH, AG, OHG) Oder handelt es sich um eigenständige Töchter? Ist der BR von beiden Standorten gemeinsam gewählt? Gibt es BR MItglieder an beiden Standorten? Finden Sitzungen immer an einem Standort statt?
16.11.2015 um 17:40 Uhr
In der Tat reichen deine Angaben nicht aus. Wir haben es mit einem Unternehmen zu tun, ok. Mit wievielen Betrieben, und wie groß sind die jeweils, und wie sind die örtlich verteilt?
16.11.2015 um 18:48 Uhr
Hallo brmia,
zu den fehlenden Angaben s. o.
Letztlich wird es aber wohl darauf hinauslaufen, ob Ihr bei Eurer Unternehmensstruktur zwei Büros dringend braucht. Dafür müsstet ihr gewichtige Gründe benennen können.
16.11.2015 um 18:48 Uhr
Seit wann können wir Rechtsauskünfte geben?
Die Antwort kann doch nur heißen: Es kommt darauf an. Nämlich, dass man ggf. vor einem Arbeitsrichter anhand der betrieblichen Situation darlegen kann, dass ein Büro an beiden Standorten erforderlich ist.
Dies dürfte nicht so einfach sein. Für eine Sitzung oder ggf. Sprechstunden reicht wahrscheinlich ein Raum aus, den der BR zeitanteilig nutzen kann (z.B. Besprechungszimmer)
17.11.2015 um 01:42 Uhr
Wer gibt hier denn Rechtsauskünfte?
Auch braucht nicht jeder gleich immer einen Richter. Schon einmal davon gehört, dass BRs auch gute Gründe haben können und es auch AG geben soll, die diese Nachvollziehen können oder gelegentlich sogar mal zu Kompromissen fähig sind?
Und was heißt hier: "Das dürfte nicht so einfach sein" Das und eine Beurteilung darüber, was ausreicht oder nicht, würde ich bei diesem Kenntnisstand nur dann von mir geben, wenn ich auch im besitz von hellseherischen Fähigkeiten wäre.
Sorry, aber man kann Schwarzseherei auch übertreiben.
@brmia
Es ist ja nett, dass Du Nachfragen auch beantwortest. Mache das aber bitte zukünftig unter dem Button „neue Antwort“ und nicht bei der Eingangsfrage. Da sich durch nachträgliche Ergänzungen, für später hinzukommende ein ganz anderes Bild ergeben kann, kommt es nicht selten zu Missverständnissen. Manchmal kann es auch passieren, dass man dann als Antworter deppert dasteht und sich mancher fragt, worauf hat er jetzt geantwortet?
17.11.2015 um 07:29 Uhr
Sollte man nicht erst einmal die BR Größe hinterfragen?
Und vielleicht auch, wieviele AN am jeweiligen Standort vertreten werden?
Vielleicht darf sich dieser BR ja glücklich schätzen, am Unternehmenssitz einen Anspruch auf ein BR-Büro geltend machen zu können ...
17.11.2015 um 16:07 Uhr
Grundsätzlich kann ich keinen Anspruch auf zwei Büros erkennen. Entweder liegen die beiden Betriebe so nah beieinander, dass sie als ein Betrieb gesehen werdenkönnen, dann gibt es auch nur einen Anspruch auf ein Büro. Oder die Betriebe liegen so weit auseinander, dass jeweils ein Betriebsrat zu wählen wäre. Dann kann es nur sein, dass der eine Betriebsteil nach §4 Bertvg beschlossen hat an der Wahl des anderen Betriebs teil zu nehmen. Dann gibt es auch nur den Anspruch auf ein Büro im Hauptbetrieb. Selbstverständlich hat der AG Besprechungszimmer für Sitzungen oder Beratung von Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Ist der zweite Betrieb aber nur zwei Straßen entfernt, kann der AG auch verlangen, dass der Ma zur Beratung oins BR Büro kommt.
17.11.2015 um 22:23 Uhr
Nochmal kurz erklärt:
Eine Gesellschaft- zwei Standorte ca. 70km entfernt, ein BR. BR Mitglieder an beiden Standorten.
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