Wann tritt der GBR sein Amt an?
Ich arbeite in einem Betrieb mit 4 Standorten (1x Zentrale, 3 kl. Standorte). Nur die Zentrale und ein kleiner Standort haben einen BR. Die anderen Standorte nicht (auch nicht in Aussicht). Am 27.01.2017 wurde ein GBR gegründet und hatte seine konstituierende Sitzung. Im Frühjahr 2018 wurden jeweils neue Betriebsräte in den beiden Standorten gewählt. Ebenso auch Mitglieder für die Entsendung in den GBR. Ein erstes Zusammentreffen der in den GBR entsandten Mitglieder gab es erst am 28.01.2019. Hier wurden auch die Ämter des Vorsitz sowie Stellvertretung gewählt.
Der Arbeitgeber hat jedoch am 22.01.2019 seine Mitarbeiter über eine Insolvenz informiert und befindet sich seitdem im vorläufigem Insolvenzverfahren.
Frage: Gilt der aktuelle GBR als seit 2017 durchgehend im Amt (Dauereinrichtung), (nur mit wechselnden Mitgliedern)? Oder hat die Abstimmung über die Ämter NACH Anmeldung der Insolvenz negative Auswirkungen auf die Belegschaft (z.B. keine Verhandlungen über Sozialpläne mehr rechtlich möglich)? Kann der GBR auch Vereinbarungen für die Standorte ohne BR treffen? Zum Beispiel Mitbestimmungen bei Kündigungen in den Standorten ohne BR=
Freue mich über kurzfristige Antworten
Community-Antworten (2)
31.01.2019 um 14:29 Uhr
Ich äußere mich lieber nicht darüber, wenn ein GBR 9 Monate untätig ist...
Negative rechtliche Auswirkungen auf die Belegschaft hat dies allerdings nicht.
Vereinbarungen für Standorte ohne BR dürft Ihr abschließen, allerdings habt Ihr bei Kündigungen keine Mitbestimmung.
31.01.2019 um 14:48 Uhr
Liebe(r) Pjööng,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe auch meine eigene Meinung dazu. Ich selbst bin aber selbst erst vor knapp 2 Wochen in den GBR gerutscht, nachdem jemand sein GBR Mandat niedergelegt hat. Die Insolvenz hat da auf einmal "Leben in die Bude" gebracht - Zumindest ein bischen.
Ich bleibe hoffnungsvoll .....
Viele Grüße
Rorie
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