Ich arbeite in einem Betrieb mit 4 Standorten (1x Zentrale, 3 kl. Standorte). Nur die Zentrale und ein kleiner Standort haben einen BR. Die anderen Standorte nicht (auch nicht in Aussicht).
Am 27.01.2017 wurde ein GBR gegründet und hatte seine konstituierende Sitzung.
Im Frühjahr 2018 wurden jeweils neue Betriebsräte in den beiden Standorten gewählt. Ebenso auch Mitglieder für die Entsendung in den GBR.
Ein erstes Zusammentreffen der in den GBR entsandten Mitglieder gab es erst am 28.01.2019. Hier wurden auch die Ämter des Vorsitz sowie Stellvertretung gewählt.

Der Arbeitgeber hat jedoch am 22.01.2019 seine Mitarbeiter über eine Insolvenz informiert und befindet sich seitdem im vorläufigem Insolvenzverfahren.

Frage: Gilt der aktuelle GBR als seit 2017 durchgehend im Amt (Dauereinrichtung), (nur mit wechselnden Mitgliedern)? Oder hat die Abstimmung über die Ämter NACH Anmeldung der Insolvenz negative Auswirkungen auf die Belegschaft (z.B. keine Verhandlungen über Sozialpläne mehr rechtlich möglich)?
Kann der GBR auch Vereinbarungen für die Standorte ohne BR treffen? Zum Beispiel Mitbestimmungen bei Kündigungen in den Standorten ohne BR=


Freue mich über kurzfristige Antworten