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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsversammlung - Kann AG einfach den Ort bestimmen ? oder darf der BR da mitentscheiden ?

D
Devil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Wir haben in 5 Tagen eine Betriebsversammlung. Mit dem AG wurde schon vor Wochen die genaue Zeit und der Ort vereinbart. Statt im Restaurant des Verkaufshauses hat er uns schriftlich das Lager im gleichen Haus zugewiesen. Ihm ist wohl jetzt bewußt geworden, dass die Versammlung länger dauert und der Geschäftsbetrieb nicht pünktlich um 10.00 Uhr aufgenommen werden kann. Er sagt zwar, dass jeder an der Versammlung teilnehmen kann aber wir denken, dass manch ein Verkäufer nicht zur Versammlung kommt u. lieber verkauft (Auf Provisionsbasis). Da es vor der Betriebsratswahl schon manche Kündigung u. willkürliche Versetzung gegeben hat, nur weil man an einer Versammlung teilgenommen hat, haben viele jetzt Angst, trotz Beschwichtigung des AG. Müssen wir dem nachkommen und den neuen zugewiesenen "Versammlungsraum" akzeptieren?

Gruss Devil

4.01201

Community-Antworten (1)

V
viktor

16.09.2005 um 10:49 Uhr

Hat der Versammlungsort Einfluss auf die Dauer der Versammlung?

Wenn ins Lager alle rein passen, eine Bestuhlung aufgestellt werden kann, der Raum nicht eiskalt ist u.s.w. muss man ihn wohl akzeptieren. Der AG muss auch hinnehmen, dass das Geschäft nicht pünktlich öffnet - wenn aber die Gefahr besteht, dass die Mitarbeiter selbst ihr Kommen verweigern, würde ich versuchen die Zeiten so zu legen, das sie von den Mitarbeitern akzeptiert werden.

Ich entnehme Deinem Schreiben, dass ihr neu im Amt seid. Erfahrungsgemäß dauert es eine längere Zeit, bis sich der "Staub" vor und bei der Wahl gelegt hat und eingeschüchterte Mitarbeiter wieder aus der Deckung hervorkommen. Nur Mut.

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