JA-Versammlung, Pflicht?
Hallo,
ist eine JA-Versammlung Pflicht ? Laut §71 BetrVG, kann diese einberufen werden, jedoch muss laut § 43 BetrVG 1/4 jährlich eine Versammlung einberufen werden ?!?!?!
Ist in dem Fall ein Unterschied zwischen JA-Versammlung und Betriebsrat-Versammlung ?
Gruß
Community-Antworten (2)
21.02.2015 um 16:35 Uhr
Glaube ich Dir, das Du ein Neuling bist. Versuche doch einmal, deine Frage in die üblichen Begriffe zu kleiden, dann wirst Du sicher auch gute Antworten bekommen.
22.02.2015 um 12:02 Uhr
Nein Ihr könnt eine JA Versammlung machen dies ist aber im Gegensatz zu dem vierteljährlichen Betriebsversammlungen keine Pflicht.
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