W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

JA-Versammlung, Pflicht?

J
javneuling
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ist eine JA-Versammlung Pflicht ? Laut §71 BetrVG, kann diese einberufen werden, jedoch muss laut § 43 BetrVG 1/4 jährlich eine Versammlung einberufen werden ?!?!?!

Ist in dem Fall ein Unterschied zwischen JA-Versammlung und Betriebsrat-Versammlung ?

Gruß

1.19402

Community-Antworten (2)

D
Dezibel

21.02.2015 um 16:35 Uhr

Glaube ich Dir, das Du ein Neuling bist. Versuche doch einmal, deine Frage in die üblichen Begriffe zu kleiden, dann wirst Du sicher auch gute Antworten bekommen.

M
Moreno

22.02.2015 um 12:02 Uhr

Nein Ihr könnt eine JA Versammlung machen dies ist aber im Gegensatz zu dem vierteljährlichen Betriebsversammlungen keine Pflicht.

Ihre Antwort