Unbefristeter Arbeitsvertrag?
Aufgrund des unterschieben Urlaubsscheines, der über den Auslauftermin hinaus ist, muss man dem MA nicht den Unbefr. AV geben?
Ein MA hat einen befristeten AV, sollte aber lt. Chef am Auslauftag seinen Fest-AV bekommen, da 2 Jahre um waren. Auch ein Urlaubsschein war schon unterschrieben. Doch bekam er seinen Festvertrag nicht, weil angeblich, aber nicht genannte, Infos bekannt wurden, die eine weitere Beschäftigung nicht möglich machten. Der MA bekam völlig überraschend die Mitteilung , dass der AV ausläuft. Es wurden dem MA diese Gründe nicht genannt, um sich evtl zu verteitigen.. Dem BR wurde auf Nachfrag ebenfalls die Begründung verweigert!
Community-Antworten (5)
09.06.2013 um 14:00 Uhr
Der AG muss hier auch nicht informieren. Denn es ist ja KEINE Kündigung oder Maßnahme des AG. Der befristete Vertrag läuft einfach aus. Wenn der AN eine verbindliche mündliche Zusage auf einen unbefristeten Vertrag beweisen kann, könnte er im Klagewege versuchen diesen zu bekommen. Mit dem Hinweis, es wurde mündlich ein ArbV angeschlossen. Denn ArbV bedürfen ja nicht zwingend der Schriftform. Also ggf Risiko einer Klage überlegen.
09.06.2013 um 14:13 Uhr
@ Morgenroete
Der betroffene MA sollte umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und vor allen Dingen seinen bereits unterschriebenen Urlaubsschein wie einen Augapfel hüten. Der könnte in einem Arbeitsgerichtsprozess ein wichtiges Indiz für einen unbefristeten AV darstellen.
Auch sollte der MA seine Arbeitskraft anbieten!
Hat sich der AN bereits bei der Agentur f. Arbeit gemeldet?
09.06.2013 um 15:47 Uhr
Ein weiterer wichtiger Zeuge könnte der BR sein, der ja vielleicht auch die Info hatte, dass der Kollege weiterbeschäftigt werden sollte und von entsprechenden mündlichen Absprachen wusste.
Habt Ihr denn keine Ahnung, wer oder was dahinter stecken könnte?
09.06.2013 um 17:44 Uhr
hat den Urlaubsschein auch derjenige unterschrieben, der über eine Festanstellung entscheiden könnte ?
09.06.2013 um 23:08 Uhr
Spielverderber ... :-)))
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