Aufgrund des unterschieben Urlaubsscheines, der über den Auslauftermin hinaus ist, muss man dem MA nicht den Unbefr. AV geben?

Ein MA hat einen befristeten AV, sollte aber lt. Chef am Auslauftag seinen Fest-AV bekommen, da 2 Jahre um waren. Auch ein Urlaubsschein war schon unterschrieben.
Doch bekam er seinen Festvertrag nicht, weil angeblich, aber nicht genannte, Infos bekannt wurden, die eine weitere Beschäftigung nicht möglich machten.
Der MA bekam völlig überraschend die Mitteilung , dass der AV ausläuft.
Es wurden dem MA diese Gründe nicht genannt, um sich evtl zu verteitigen..
Dem BR wurde auf Nachfrag ebenfalls die Begründung verweigert!