Erstellt am 09.06.2013 um 12:00 Uhr von mitleserinnenn
Der AG muss hier auch nicht informieren. Denn es ist ja KEINE Kündigung oder Maßnahme des AG. Der befristete Vertrag läuft einfach aus. Wenn der AN eine verbindliche mündliche Zusage auf einen unbefristeten Vertrag beweisen kann, könnte er im Klagewege versuchen diesen zu bekommen. Mit dem Hinweis, es wurde mündlich ein ArbV angeschlossen. Denn ArbV bedürfen ja nicht zwingend der Schriftform. Also ggf Risiko einer Klage überlegen.
Erstellt am 09.06.2013 um 12:13 Uhr von Hoppel
@ Morgenroete
Der betroffene MA sollte umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und vor allen Dingen seinen bereits unterschriebenen Urlaubsschein wie einen Augapfel hüten. Der könnte in einem Arbeitsgerichtsprozess ein wichtiges Indiz für einen unbefristeten AV darstellen.
Auch sollte der MA seine Arbeitskraft anbieten!
Hat sich der AN bereits bei der Agentur f. Arbeit gemeldet?
Erstellt am 09.06.2013 um 13:47 Uhr von gironimo
Ein weiterer wichtiger Zeuge könnte der BR sein, der ja vielleicht auch die Info hatte, dass der Kollege weiterbeschäftigt werden sollte und von entsprechenden mündlichen Absprachen wusste.
Habt Ihr denn keine Ahnung, wer oder was dahinter stecken könnte?
Erstellt am 09.06.2013 um 15:44 Uhr von Watschenbaum
hat den Urlaubsschein auch derjenige unterschrieben, der über eine Festanstellung entscheiden könnte ?
Erstellt am 09.06.2013 um 21:08 Uhr von Hoppel