Im Jahre 2008 bekam ein MA einen Zeitvertrag für ein Jahr. Nach Ablauf dieses Jahres wurde der Arbeitsvertrag als unbefristeter Vertrag geändert. Nach einem weiteren Jahr bat der MA für eine Anstellung als Teilzeitkraft weil er sein Abitur abschließen wollte. Dies wurde vom AG genehmigt. Zwischenzeitlich ist der MA auch BR-Mitglied. Nun wollte ser wieder einen Vollzeitjob annehmen. Hierfür wurde auch einen neuen Arbeitsbereich eingerichtet. Jetzt soll er wieder einen Zeitvertrag (dauer 1 Jahr) unterschreiben.
Ist das erlaubt? Kann uns jemand mitteilen auf welchen § wir uns beziehen können damit sein unbefristeter Arbeitsvertrag übernommen wird.