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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ist ein befristeter Arbeitsvertrag bei einer Verlängerung, ohne der Zustimmung des BR automatisch ein unbefristeter ABV?

S
Sändie
Jan 2018 bearbeitet

Muss der Arbeitgeber generell dem Betriebsrat seine Zustimmung bei Verlängerung einfordern?

Ein Mitarbeiter bekam einen befristeten Arbeitsvertrag auf ein Jahr(12 Monate).jetzt wird dem MA der Arbeitsvertrag nach 17,5 Monaten nicht mehr verlängert und dem MA das Ende des Arbeitsverhältnisses angekündigt.. Wir sind der Meinung, da der BR nicht informiert wurde und somit seine Zustimmung zur Verlängerung nicht geben konnte, ist der befristete Arbeitsvertrag ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Dies bedarf somit einer ordentlichen Kündigung??

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Community-Antworten (3)

D
DonJohnson

29.06.2009 um 19:18 Uhr

Muss der Arbeitgeber generell dem Betriebsrat seine Zustimmung bei Verlängerung einfordern?

Ja, muß er. Bei Zuwiderhandlung siehe § 101 BetrVG und § 23 Abs 3 BetrVG

Alles weitere was du geschrieben hast ist somit irrelevant. Da der AG aber einen Vertrag abgeschlossen hat, muß er IMHO den AN bezahlen, ohne dass der eine Arbeitsleistung hierfür erbringen müßte, wenn der BR gegen den AG rechtlich vorgeht!

K
Kriegsrat

29.06.2009 um 19:33 Uhr

also, wenn der arbeitsvertrag zeitlich (ohne sachgrund) befristet war (du schreibst 12 Mo) und der AN arbeitet über diese zeit hinaus (du schreibst 17,5 mo), käme ein unbefristeter vertrag zustande, der eine ordentliche kündigung unter einhaltung der gegebenen kündigungsfristen und anhörung des BR erforderlich macht, um ihn zu beenden....

jede verlängerung eines befristeten arbeitsvertrages wird wie eine neueinstellung behandelt aber der AG hat ja offenbar nicht verlängert, sondern einfach weiterarbeiten lassen oder fand eine verlängerung statt und ihr wurdet nicht informiert ?

P
paula

30.06.2009 um 11:27 Uhr

wenn die Verlängerung von 12 auf 17,5 Monate individualrechtlich richtig gelaufen ist, dann führt die fehlende BR-Zustimmung nicht zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis

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