Erstellt am 07.06.2013 um 11:00 Uhr von Rapper
Frage: Wie lange existiert denn euer BR schon?
Wieviel BRM hat der Betriebsrat?
Gab es schon Schulungen für die BRM?
Gibt es Ausschüsse im BR?
Sicherlich könnt ihr den BRV abwählen. Dies muss als TOP mit in die Einladung zur Sitzung rein und dann wird darüber abgestimmt.
Der BR vertritt die MA gemeinsam. Der BRV vertritt nicht die BRM, er ist nur "Sprachrohr" des BR nach Aussen hin (zu den MA, zum AG etc.). Er ist also Erster unter Gleichen.
Er hat ein paar Sonderaufgaben, wie z.Bsp. die Einladung der BRM zu den Sitzungen.
Die BRM müssten doch in der Lage sein, einige Regeln selbst aufzustellen, wie z.Bsp. festlegen von regelmäßigen Sitzungsterminen. Wir haben alle 14 Tage Mittwochs Sitzung. Das wissen alle BRM, das weiss der AG und das wissen die MA. Die Woche vor der Sitzung am Donnerstag werden die Einladungen erstellt und verschickt (mit allen TOPs). An diesem Tag bekommen wir auch die Anträge vom AG rein, so das diese mit in der Einadung stehen zur Abstimmung. Informationen, die nur den BR betreffen, werden telefonisch an die BRM weiter gegeben, dann in der Sitzung noch mal besprochen. Bei wichtigen Dinegn gibt es eine Sondersitzung und so weiter .... . Ihr müsst Euch euren BRV erziehen und selber mit beeinflussen, wie was gemacht wird. Dann klappt es auch mit der Zusammenarbeit im BR.
Wnn Euch die Position des BRV bekannt ist (wie im letzten Satz beschrieben), dann könnt ihr Ihn nach § 26 BetrVG abwählen bzw. abberufen.
Erstellt am 07.06.2013 um 12:21 Uhr von Hoppel
@ Rapper
Für die Beantwortung der Frage, spielt es doch überhaupt keine Rolle, seit wann dieser BR existiert, ob die BRM geschult sind oder ob Ausschüsse gebildet wurden! Lediglich die Frage wieviele BRM dieser BR zählt, könnte von Interesse sein.
@ Quasi
1. Muss den BRM die Ladung nebst Tagesordnung rechtzeitig zugegangen sein > § 29 Abs.2 BetrVG
Die Rechtsprechung geht hier von mind. 3 Tagen Vorlaufzeit aus.
2. Muss die JAV sowie eine ggf. existente SBV ebenso rechtzeitig und ordnungsgemäß geladen werden > § 29 Abs.2 BetrVG
3. Kann ein BR den BRV abwählen. Setzt lediglich einen TOP "Ab- und Neuwahl BRV" voraus.
4. Dieser TOP kann von einem Viertel der BRM erzwungen werden > § 29 Abs.3 BetrVG
5. Macht dieser TOP nur dann Sinn, wenn ein anderes BRM bereit ist, die Funktion "BRV" zu übernehmen.
Erstellt am 07.06.2013 um 12:50 Uhr von Rapper
@Hoppel
>Für die Beantwortung der Frage, spielt es doch überhaupt keine Rolle, seit wann dieser BR existiert, ob die BRM geschult sind oder ob Ausschüsse gebildet wurden!<
Ich denke mal, das spielt schon eine Rolle. Dann würden solche Fragen nicht aufkommen bzw. gestellt werden.
Es sei denn, der Fragesteller ist selber kein BRM. Kann man aber aus der Frage nicht ersehen.
Aber ich habe mir schon gedacht, dass ich dazu von einem "Wissenden" eine dementsprechende "qualifizierte" Antwort erhalte.
Trotzdem schönes Wochenende :-)
Erstellt am 07.06.2013 um 13:51 Uhr von Quasi
@Rapper & Hoppel:
Vielen Dank für Eure qualifizierten Antworten!
Den BR gibt es schon länger, zwar nicht in dieser Konsterllation aber der BRV ist schon etwas länger im Amt. Insgesamt sind wir 5 Mitglieder und haben 1 Ersatzmitglied und ein JAV-Vertreter. Es gibt keine Ausschüsse. Schulungen fanden teilweise statt. Mit "Vertreten" ist die Vertretung der Belegschaft ggü. der GF gemeint. Der der BRV eher AG-freundlich eingestellt. ist. Dass er lediglich ein "Sprachrohr" ist, ist allen Mitgliedern bis auf den BRV bekannt. Regeln haben wir aufgestellt, woran sich der BRV nicht hält, z.B. wöchentliche BR-Sitzung. Aber leider kann nur der BRV die Einladung samt Agenda verschicken, dies efolgt nun mal gar nicht oder nur ganz kurzfristig.
Bei Rapper schein dies vorbildlich zu funktionieren. Das mit der Erziehung ist leichter gesagt als getan....ist leider sehr nervraubend!
Aber eine 3/4-Mehrheit ist zumindest in unserem Fall gegeben, müssten uns nur noch einig sein, wer es macht. Allerdings befürchten wir, dass der jetztige BRV dann ganz austritt und da wir nur 1 Ersatzmitglied haben, besteht die Gefahr, sollte noch jemand austreten, dass der BR aufgelöst wird....
Vielen Dank nochmals für Eure Antworten!
Viele Grüße!
Erstellt am 07.06.2013 um 16:09 Uhr von gironimo
>besteht die Gefahr, sollte noch jemand austreten, dass der BR aufgelöst wird....<
Naja - es müssten dann Neuwahlen eingeleitet werden. Aber da Ihr ja 2014 ohnehin neu wählen müsst (davon gehe ich mal aus), wäre es ja nicht so schlimm.
Wenn der Kollege auch mit guten Worten nicht dazu zu bewegen ist, seine Aufgaben ordnungsgemäß abzuwickeln, solltet Ihr tatsächlich den Schritt machen und einen anderen zum BRV wählen.