Betriebsratvorsitzender - was ist erlaubt ?
Stellung des Betriebsvorsitzenden. Eine Frage dazu. Ist es so, dass der Betriebsratvorsitzender regelmässig nicht das Gremium bei personellen Massnahmen oder Schulungen fragen muss? Konkreter Fall war, der Betriebsratvorsitzender ging zu einer Fortbildung und machte eine weitere Schulung für den ganzen Betriebsrat klar. Zeitgleich hat er in einer Verstzungsangelegenheit ganz allein entschieden, dass die okay sei (der Kollege wollte auch versetzt werden). Ist das okay? Er beruft sich auf betriebliche Übung und das es immer so gewesen sei.
Community-Antworten (11)
29.04.2007 um 15:16 Uhr
Lieber Kollege, das sind die Vorsitzenden, bei denen man sich fragt, ob sie denken, dass sie ihre Arbeit viel besser machen könnten, wenn es dieses lästige Gremium nicht gäbe.
Die Antwort auf Deine Frage ist: Der/die BRV kann ohne Beschluss des Gremiums rein gar nichts entscheiden. In einem kleineren Gremium kann der BR bestimmte Aufgaben per BESCHLUSS auf den Vorsitzenden übertragen. Aber ohne dem geht nichts. Und MBR sind nicht auf den Vorsitzenden übertragbar.
Lies dazu mal im Däubler RN 20 zu § 26, BetrVG und RN 43 zu § 27, BetrVG(bei kleinerem Betrieb)
29.04.2007 um 17:05 Uhr
ich kann Lotte nur beipflichten, eine betriebliche Übung, wenn es denn eine ist, die über Jahre gegen geltendes Recht verstößt, wird dadurch nicht legal. Der BRV führt die Geschäfte des BR-Gremiums, er kann sich nicht selbst zur Schulung entsenden, oder eine Schulung "klarmachen" ohne die Mehrheit des Gremiums per Beschluss hinter sich zu haben. Und das mit der Versetzung grenz ja wohl an "Blasphemie", wenn er in Schulungsfragen allein entscheidet, schädigt er ggf. den AG oder das Gremium, bei einer personellen Angelegenheit muß aber doch immer geprüft werden, ob andere Kollegen vorrangig zu behandeln sind, das der versetzte Kollege einverstanden ist, reicht da bei weitem nicht aus. Den Kollegen BRV solltet ihr zur Ordnung rufen, ggf. seines Amtes entheben! Gruß (als selber BRV)
02.05.2007 um 12:49 Uhr
Der Vorsitzende des BR ist der Briefkasten des BR ,mehr nicht.Er kann Dinge annehmen (bei Abwesenheit,Vertretungsregelung)für den BR er darf sie aber nicht alleine bearbeiten.Ohne Beschluß geht gar nichts.Hier solltet Ihr auch unbedingt Klartext mit euren Vorsitzenden reden,damit sowas aufhört.Ein Argument sei noch genannt :Ohne Gültigen Beschluß könnte die Kostenübernahme des AG z.B.bei Schulungen unterbleiben.Hier könnte man den so wichtigen Vorsitzenden dann auflaufen lassen,kein Beschluß keine Kostenübernahme.Aber natürlich erst das Gespräch mit den "Wichtigtuer" sorry Vorsitzenden führen
02.05.2007 um 14:16 Uhr
bigkuddel,
Bitte was ? Wie Briefkasten ? Meinst Du nicht das es da doch etwas gibt was einen BRV von einem Briefkasten unterscheidet ?
02.05.2007 um 15:25 Uhr
@ waschbär ... hepatitis, grosse klappe und eine regelmäßige entleerung des bauchinhaltes zeichnen einen gut funktionierenden BRV aus... also, was spricht dagegen?
Als BRV wird ein (meistens) öffentlich im Betrieb zugänglicher Behälter bezeichnet, der mit einer (selten verschließbaren) Klappe oder einem Schlitz (?) zum Einwerfen oder Einlegen von Postsendungen des AG versehen ist.
Er ist in der Regel regensicher angebracht und kann die unterschiedlichsten Formen haben, die Deutschlandweit bei AG zur Verwirrung durch Verwechslung mit anderen öffentlichen Behältern, wie Mülleimern, führen können.
Eine gesetzliche Regelung zu den Qualitätsanforderungen des BRV in Deutschland finden sich im BetrVG. Gemäß des Gesetzes sind BRVs zur Einlieferung von Briefsendungen geeignete Vorrichtungen. Sie müssen so ausreichend vorhanden sein, dass die AG in Betrieben mit der Mindestanzahl von den im BetrVG genannten AN nicht mehr als 1.000 Meter zurückzulegen haben, um zu einem BRV zu gelangen. BRVs müssen nach der Verordnung zudem jeden Werktag in Ihrer Arbeitszeit geleert werden, wobei auf ihnen die Leerungszeiten und die nächste Leerung angegeben sein muss und dieses vom BRV möglichst schriftlich gegengezeichnet wird.
Sonderfall: BRV mit zwei Einwurfschlitzen um die Grobsortierung nach den Leitregionen zu erleichtern. Der zweite Einwurfschlitz wird auch zärtlich Stelli genannt und tritt in Aktion, wenn der erste Einwurfschlitz aus bestimmten im BetrVG genannten Gründen nicht einwurfbereit ist.
Fitting, 666 Auflage Rdnr. 0815ff.
gruß vom packer
02.05.2007 um 17:28 Uhr
packer, meine BRV hat mir grade gestanden das Sie mal Teamer in Wirstsachftseminaren war (BR 4 ??)
Muss ich nun das Porto verdopplen ???
02.05.2007 um 17:35 Uhr
Waschbär solange es solche Vorsitzende gibt ,kann ein Vorsitzender nichts anderes sein wie ein Briefkasten.Der packer hat das sehr schön erklärt und auch die Komentierung des BetrVG beigefügt.Ich selbst bin "Briefkasten"und weiß wie schnell es sein kann sich als was anderes zu sehen, aber das Gremium mit Post und Recherchen zu versorgen ist bei vorgesehener Gremiumarbeit doch auch schon was.
02.05.2007 um 18:01 Uhr
bigkudde, ich wünsche nicht das man, meine BRV als Briefkasten "misstbraucht" .... kann ja sein das es "Hohlkörper" BRV´s gibt , meine nicht !
02.05.2007 um 19:41 Uhr
wie der grosse Bembel-BRV heinz schenk schon sang:
witzischkoit kennt kaane grenze, witzischkoit kennt kaan padong...
sorry, hatte heute morgen wohl n clown im brötchen...
03.05.2007 um 19:38 Uhr
@ waschbär
teamer in wirtschaftsdingen? dann kriegt sie gar kein porto draufgepappt. sie wird doch dann natürlicherweise im dunklen kasten von allen anderen briefsendungen die marken umverteilen, ein depot damit anlegen und sich selber ersmal mehr als ausreichend frankieren... so geht das doch, oder?
04.05.2007 um 21:33 Uhr
packer,
Ich will nun nicht sagen das ich immer mit meiner BRV einer Meinung bin ! Aber mag es nicht das Du so über Sie Schreibst ! Sie brauch ja auch keine Marke auf den Briefkleben,dafür hat sie ja das BR Büro+Betriebsausschuss die kümmern sich schon um die Laufenden Geschäfte .-)
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