Wir werden als BR bei einer fristlosen, außerordentlichen Kündigung angehöhrt. Können wir nur dann Bedenken äußern, wenn einer der Gründe nach §102, Abs. 3 relevant ist? Andere Gründen sind irrelevant (z.B. wenn der Kündigungsgrund, hier 2. Abmahnung als nicht ausreichend) gesehen wird?