Sachmittelbestellung (BR-Software) nach § 40 Abs. 2 BetrVG - reicht die Mitteilung an den Arbeitgeber über die Beschlussfassung zur Bestellung?
Muss der Betriebsrat dem Arbeitgeber mitteilen, welche speziellen Vorteile eine notwendige Software hat oder reicht die Mitteilung der Beschlussfassung zur Bestellung nach § 40 Abs. 2 BetrVG ? Unser Arbeitgeber erwartet von uns eine nähere Erläuterung, weeshalb wir die "BR- Office" benötigen.
Community-Antworten (3)
06.03.2008 um 14:46 Uhr
Über die Software müsst ihr ihn auf jeden Fall aufklären. Es ist nicht überall erlaubt auf dem Firmen PC oder im Netzwerk ungehindert Software zu installieren
06.03.2008 um 15:31 Uhr
@Rolfo: Ein BR-Rechner, auf dem ich keine "lokalen" Adminrechte kriegen kann? Und damit nicht verhindern kann, dass Unbefugte (Firmen-Admin; GF der sich per Dienstanweisung Adminrechte geben lässt) auf BR-Interna zugreifen können? Wenn das mal keine grobe Pflichtverletzung ist...
@micki: Dann belegt ihm doch die Erforderlichkeit dieses Sachmittels. Beim Herstellers kann man bestimmt entsprechende Argumente erhalten...
06.03.2008 um 16:27 Uhr
@ Petrus: so war das nicht gemeint. Natürlich hat der BR Adminrechte. Ist in der Regel auch an das Firmennetzwerk angeschlossen, und genau da könnte es Probleme geben. Grundsätzlich gibt es in solchen Fällen ein Verbot der Installierung eigener Software uind wenn der AG nicht weiss, was du installieren willst braucht er dem auch nicht zustimmen. Wenn es sich nur um die Software BR Office handelt sehe ich auch kein Problem darin den AG aufzuklären und er kann dem auch nicht widersprechen.
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