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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstwagenregelung

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Beeblebrox
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns ist eine absolut aberwitzige Dienstwagenregelung (incl. Privatnutzung) in Kraft. Die steht bei uns weit oben auf der Agenda, da wir aber erst seit 2 Monaten im Amt sind braucht es noch ein wenig, bis wir alle Informationen haben und eine BV einleiten können. Und bis die dann abgeschlossen ist entsteht kontinuierliches Unrecht bei dem uns die Mitarbeiter aber jetzt schon um Hilfe bitten. Eine der zahllosen Stilblüten ist ein Passus in der Dienstwagenregelung und im Dienstwagenüberlassungsvertrag, der dem Arbeitgeber das Recht einräumt, (von dem er auch immer Gebrauch macht) bei Rückgabe eines Fahrzeugs (sei es durch Fahrzeugwechsel oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses) automatisch die Selbstbeteiligung bei Fahrzeugschäden in Höhe von aktuell 400 € vom Gehalt des Mitarbeiters einzubehalten. Hierbei ist es auch völlig unerheblich, ob es sich um Kleinschäden durch sachgemäßen Gebrauch (z.B. kleine Steinschläge an der vorderen Stoßstange) oder um tatsächliche Schäden handelt, bei denen wiederum nicht zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit unterschieden wird. Das Geld wird immer fällig, manchmal sogar mehrfach, weil jede minimale Abnutzung als Einzelschaden gewertet wird. Wir bräuchten einen guten Vorschlag, wie man dem als Interimslösug Einhalt gebieten kann, bis dann irgendwann eine vernünftige BV da ist.

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Community-Antworten (3)

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gironimo

06.06.2013 um 01:24 Uhr

ich glaube kaum, dass Ihr da eine BV hinbekommt. Die meisten Punkte einer Dienstwagenregelung sind mitbestimmungfrei (nicht alle). Hier geht es ja u.U. um einzelne individuelle Rechtsansprüche. Ihr solltet mit dem Vertrag einen Fachanwalt aufsuchen und mit ihm die einzelnen Punkte besprechen.

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Beeblebrox

06.06.2013 um 08:50 Uhr

Bei Privatnutzung liegt doch mitbestimmungspflichtige Lohngestaltung vor, somit kann eine BV wohl doch erzwungen werden. Und in diesem Kontext kann man doch die ganzen rechtswidrigen Punkte der Dienstwagenüberlassungsverträge und der -Regelung abwatschen. Aktuell handelt es sich um individulrechtliche Ansprüche, trotzdem kommen ja die MA auf uns zu. Der Rat sich selber als AN einen Anwalt zu nehmen ist sicher ok, das scheuen aber viele (insbesondere wenn der Wagen nur gewechselt wird) aber vielleicht geht ja noch mehr, in dem man den AG auf die Rechtsbrüche aufmerksam macht und auffordert diese offensichtlich rechtswidrigenMaßnahmne auszusetzen, bis eine neue Regelung gefunden wurde.

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