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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anpassung einer Betriebsvereinbarung immer notwendig?

A
Anthy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

es gibt eine BV über die Dienstwagenregelung.

Hierbei ist auch das Autohaus A aufgeführt, bei dem die Fahrzeuge bestellt werden müssen. Nun soll das geändert werden, d.h. ab sofort muss hierfür das Autohaus B genutzt werden.

Muss die BV komplett neu vereinbart werden oder gibt es eine andere - leichtere - Möglichkeit?

Vielen Dank im Voraus,

Anthony

1.24805

Community-Antworten (5)

P
Pickel

26.01.2017 um 21:26 Uhr

Zuerst einmal: Das Anpassen dürfte (wenn alle einverstanden sind) nicht all zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Alte Vorlage nehmen, Satz anpassen, neue Revision, Beschluss, unterschreiben und fertig.

Davon abgesehen: Warum regelt ihr das Autohaus in einer BV?

K
Kölner

26.01.2017 um 22:36 Uhr

@pickel ...weil der BRV da Prozente bekommt 😎

C
celestro

27.01.2017 um 00:30 Uhr

"Davon abgesehen: Warum regelt ihr das Autohaus in einer BV?"

Weil man jetzt erst merkt, dass das ne doofe Idee war. ;-)

P
Pjöööng

27.01.2017 um 01:48 Uhr

Häufig weckt das Öffnen einer BV neue Begehrlichkeiten. Aus diesemGrunde könnte eine Protokollnotiz hier der elegantere Weg sein.

E
Erbsenzähler

27.01.2017 um 08:24 Uhr

Wir regeln bei uns das so wie bei Pjöööng. Es gibt eine BV zu einem Thema. In dieser wird dann bei "variablen" Bestandteilen auf Anlagen verwiesen. Somit brauchen wir bei sich ändernden Daten nur die Anlagen tauschen. Somit muss nicht alles komplett verhandelt werden. Wie zum Beispiel die Brückentage, Betriebsurlaub oder Altersvorsorge.

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