Anpassung einer Betriebsvereinbarung immer notwendig?
Hallo zusammen,
es gibt eine BV über die Dienstwagenregelung.
Hierbei ist auch das Autohaus A aufgeführt, bei dem die Fahrzeuge bestellt werden müssen. Nun soll das geändert werden, d.h. ab sofort muss hierfür das Autohaus B genutzt werden.
Muss die BV komplett neu vereinbart werden oder gibt es eine andere - leichtere - Möglichkeit?
Vielen Dank im Voraus,
Anthony
Community-Antworten (5)
26.01.2017 um 21:26 Uhr
Zuerst einmal: Das Anpassen dürfte (wenn alle einverstanden sind) nicht all zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Alte Vorlage nehmen, Satz anpassen, neue Revision, Beschluss, unterschreiben und fertig.
Davon abgesehen: Warum regelt ihr das Autohaus in einer BV?
26.01.2017 um 22:36 Uhr
@pickel ...weil der BRV da Prozente bekommt 😎
27.01.2017 um 00:30 Uhr
"Davon abgesehen: Warum regelt ihr das Autohaus in einer BV?"
Weil man jetzt erst merkt, dass das ne doofe Idee war. ;-)
27.01.2017 um 01:48 Uhr
Häufig weckt das Öffnen einer BV neue Begehrlichkeiten. Aus diesemGrunde könnte eine Protokollnotiz hier der elegantere Weg sein.
27.01.2017 um 08:24 Uhr
Wir regeln bei uns das so wie bei Pjöööng. Es gibt eine BV zu einem Thema. In dieser wird dann bei "variablen" Bestandteilen auf Anlagen verwiesen. Somit brauchen wir bei sich ändernden Daten nur die Anlagen tauschen. Somit muss nicht alles komplett verhandelt werden. Wie zum Beispiel die Brückentage, Betriebsurlaub oder Altersvorsorge.
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