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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstwagenregelung

D
Datakill
Jan 2018 bearbeitet

Hallo allerseits,

in unserem Betrieb soll eine neue Dienstwagenregelung eingeführt werden. Es handelt sich um Dienstwagen, die auch zur privaten Nutzung überlassen werden. Der BR sieht hier Mitbestimmungsrechte betroffen, da es sich um eine kollektive Regelung handelt und durch die private Nutzung (mit 1% Versteuerung) Entlohnungsprinzipien berührt werden. Außerdem werden durch Vorschriften zum Umgang mit den Fahrzeugen auch Fragen der betrieblichen Ordnung geregelt.

Die GL sieht das anders und verneint die Zuständigkeit des BR.

Wer kann helfen?

1.44204

Community-Antworten (4)

R
rheine

24.08.2016 um 19:41 Uhr

ein Anwalt....

C
Challenger

24.08.2016 um 21:38 Uhr

Tach auch, kurze und knappe, aber auch zutreffende Antwort von rheine. Ohne den Fall näher geprüft zu haben, glaube ich, daß Ihr sofort die Einigungsstelle anrufen könnt. Aber das kann Euch der Anwalt mit Sicherheit genauer sagen.

G
gironimo

25.08.2016 um 09:47 Uhr

Dienstwagenregelungen sind wie Arbeitsanweisungen zunächst mitbestimmungsfrei. Allerdings kommen oft Teilaspekte hinzu, die eben doch der Mitbestimmung unterliegen (wie z.B. die von Dir genannte finanzielle Gestaltung der Privatnutzung und ähnliches).

Es wäre also die Frage, was im Detail Ihr regeln wollt.

G
ganther

25.08.2016 um 11:55 Uhr

"...durch die private Nutzung (mit 1% Versteuerung) Entlohnungsprinzipien berührt werden. Außerdem werden durch Vorschriften zum Umgang mit den Fahrzeugen auch Fragen der betrieblichen Ordnung geregelt."

So wie du es schreibst habt ihr die Frage für Euch doch beantwortet und ohne nähere Details kann hier sicher niemand helfen.

Daher kann man rheine nur zustimmen. Holt Euch entsprechenden Sachverstand ins Boot und besprecht die weiteren Schritte.

Will Euren Optimismus aber etwas bremsen. Da die wirklich interessanten Fragen außerhalb der Mitbestimmung liegen (insbesondere Nutzerkreis und Fahrzeugauswahl)

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