Gestern hat uns der AG eine Betriebsvereinbarung vorgelegt. In der BV wird auf Anlagen verwiesen, die der BV zur Beschlussfassung nicht mit vorgegelegt waren. Wir haben der BV deshalb widersprochen, bis uns die Anlagen vorgelegt werden. Der §77 BetrVg gibt keine Rechtsgrundlage zu Anlagen einer BV. BRM aus meiner Liste haben an der BV mitgearbeitet und haben unsere Gegenstimmen sehr kritisiert. Hat Jemand Fakten, die unser Bauchgefühl bestätigen? Denn es kann doch nicht sein über Anlagen abzustimmen, die der BV zur Abstimmung nicht vorliegen.