Erstellt am 05.06.2013 um 21:19 Uhr von mitleserinnenn
Der BR muss gar keiner BV zustimmen. Ggf kann der AG bei erzwingbaren eine Einigungsstelle einsetzen. Doch weiter hat det BR, also jedes BRM das Recht und auch die Pflicht die gesamte BV incl. aller Anlagen vorher zu kennen und in Ruhebzu lesen. Denn nur dann weiss er über was er abstimmt. Das sollte auch einem BRV bekannt sein. Der BRV ist NICHT der Chef des BR. Er ist auch nur ein BRM nur halt mit bestimmten Aufgaben. ........ weiter solltet ihr euch ggf einmal überlegen ob ihr das richtige BRM zum BRV gewählt habt. Man kann es jederzeit ändern. ....... ihr solltet auch bei der Ausarbeitung einer BV informiert und eingebunden werden.
Erstellt am 05.06.2013 um 23:31 Uhr von gironimo
BV sind Verträge, die durch gegenseitige Verhandlungen zu Stande kommen. Da stimmt man nicht einfach über etwas ab und fertig. Laßt Euch die Anlagen zeigen und dann verhandelt darüber, was Ihr noch für Änderungen haben wollt.
Dann könnt Ihr am Ende darüber abstimmen.
Erstellt am 06.06.2013 um 04:00 Uhr von RoterSand
Vielen Dank für eure Antworten ;-)
Erstellt am 06.06.2013 um 06:12 Uhr von Tanzbär
@mitleserinnenn
Warum hackst Du auf dem Betriebsratsvorsitzenden rum und willst ihn abwählen?
Über ihn wurde doch kein Wort verloren ...
Wie war das mit dem Lesen?
Erstellt am 10.06.2013 um 00:14 Uhr von RoterSand
@null Du könntest aber auch schon etwas über unseren BRV lesen @ mitleserinnen, sie hat gar nicht so Unrecht mit der Überlegung.Aber uns fehlt die Stimmenmehrheit, um sie abzuwählen... Ich sagte doch 6 Wahrheiskämpfer, 6 Alphatiere, sechs von der anderen Liste und der Rest sind JA- Sager. Dazukommt, dass wir Niemanden haben, der diese Aufgabe übernehmen möchte.