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ERSTSCHULUNG: zu § 99, jetzt frage ich hier mal nach, ich lese das BetrVG anders

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ziegenkäse
Nov 2016 bearbeitet

Neuer BR, 3 Tage Inhouseschulung. Wir brachten gleich mal ein Problem an, was uns auf den Nägeln brennt. Gestern haben wir erfahren von einer Kollegin, dass sie eine neue Mitarbeiterin bekommen hat. Wir haben nichts davon erfahren. Neueinstellung. § 99, soviel ist klar. Heute auf Schulung Fall rübergebracht, unser Seminarleiter sagte, wenn wir dem AG per Beschluss nicht mitgeteilt haben, dass wir unsere Mitbestimmungsrechte wahrnehmen, können wir nichts tun... ??? Ich sehe das anders, vielleicht auch falsch...
Das BetrVG wirkt, seitdem wir im Amt sind. Sprich, seit Ende April. Seitdem gilt das BetrVG. Muss ich AG wirklich darauf hinweisen, dass wir jetzt Mitbestimmungsrechte haben? Oder darf ich das voraussetzen? Und warum per Beschluss??? Ist doch Unsinn, oder nicht? Ausschreibung gab es auch nicht. Sprich, intern konnte sich keiner bewerben. Es geht nicht darum, eine Neueinstellung zu verhindern, aber es gibt viele Versetzungsanträge von Mitarbeitern, wo man vielleicht hätte erstmal prüfen müssen, ob Eignung da oder nicht. Ich sehe es so, keine Info, keine Zusage (erstmal), aber auf keinen Fall Beschluss darüber, dass wir nach BetrVG informiert werden MÜSSEN. Morgen geht Schulung weiter, ich will ein paar Infos mitnehmen, brauche eure Hilfe. Danke im voraus.

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Community-Antworten (6)

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Watschenbaum

05.06.2013 um 20:05 Uhr

euer "Seminarleiter" sollte sich ein anderes Fachgebiet suchen, wenn er so einen Mist verzapft

hoffentlich hast du da nur etwas falsch verstanden, weil nicht auszudenken, was er noch von sich geben könnte..................

der AG hat den BR anzuhören, wenn er neu einstellt, tut er dies nicht, verletzt er seine gesetzlichen Pflichten in extra dazu auffordern zu müssen, sieht das Gesetz nicht vor

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mitleserinnenn

05.06.2013 um 20:24 Uhr

Ihr könntet einen Anwalt beauftragen, nach entsprechendem ordnungsgemäßen Beschluss, dass er

  1. Ein Beschlussverfahren mit dem Ziel eines deutlichen Bußgeld für jeden weiteren Verstoß gegen die MB .......
  2. Eine einstweilige Verfügung welche dem AG die Beschäftigung dieses AN bis zum positiven Abschlusss der MB betreffend dieser Einstellung hier untersagt. Diese bekommt ihr. Dann darf dieser AN so lange nur noch in der Kantine Kaffee trinken.
Z
ziegenkäse

05.06.2013 um 20:47 Uhr

@watschenbaum ob ich das falsch verstanden habe, werde ich morgen klären. dann habe ich doch richtig gelesen, das ist mir wichtig. demzufolge kann ich AG auch noch darauf hinweisen, dass er dies bitte sofort nachzuholen hat oder mit Konsequenzen rechnen muss. Wir hätten ja wohl viel zu tun, wenn wir AG ständig auf seine Pflichten hinweisen müssen ... DIE kann er gefälligst selber nachlesen.

deinen ersten satz werde ich aber soooo nicht anbringen... :-)

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Hoppel

05.06.2013 um 21:02 Uhr

@ ziegenkäse

"Heute auf Schulung Fall rübergebracht, unser Seminarleiter sagte, wenn wir dem AG per Beschluss nicht mitgeteilt haben, dass wir unsere Mitbestimmungsrechte wahrnehmen, können wir nichts tun... ???"

Wenn diese Aussage tatsächlich im Zusammenhang mit dem §99 BetrVG getätigt worden sein sollte, hat sich Watschenbaum noch sehr zurückhaltend ausgedrückt! :-)

Denkbar wäre, dass sich der Seminarleiter auf den § 93 BetrVG bezogen hat. Hier solltet Ihr den AG schriftlich auffordern, jede zu besetzende Stelle betriebsintern ausschreiben zu müssen.

"Wir hätten ja wohl viel zu tun, wenn wir AG ständig auf seine Pflichten hinweisen müssen ... DIE kann er gefälligst selber nachlesen. "

Vollkommen falsche Einstellung! Mit einer solchen Haltung sind jede Menge Konflikte vorprogrammiert, so es im Betrieb bislang noch keinen BR gegeben hat.

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ziegenkäse

05.06.2013 um 21:27 Uhr

@Hoppel

du hast teilweise recht. Er hat definitiv in bezug auf §99 darauf verwiesen, dass wir einen Beschluss brauchen und jetzt nix mehr machen können . Hat sich dann aber auch auf den § 93 bezogen. Aber Moment. Das sind doch zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Mag durchaus sein, dass wir erst klären müssen, ab wann Ausschreibungen erfolgen müssen und das dann durchaus per Beschluss § 93. Mir war wichtig, zu wissen, dass wir keinen Beschluss brauchen, um AG UND unsere Mitbestimmungsrechte einzufordern.

H
Hoppel

05.06.2013 um 21:52 Uhr

@ ziegenkäse

Der AG muss zu besetzende Stellen nur dann intern ausschreiben, wenn das vom BR verlangt worden ist. Da gibt es nicht viel zu klären, aber ein entsprechender TOP nebst Beschlussfassung ist schon noch erforderlich. ;-)

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