Arbeitszeiten Umschüler
Hallo, wir haben einen Umschüler von der Bundeswehr, 30 Jahre alt. Er war Zeitsoldat und hat den Beruf des KFZ Schlossers vor 9 Jahren erlernt. Allerdings eine ganz andere KFZ Marke. Bei der Bundeswehr wurde er natürlich voll fremd eingesetzt so das ihm jetzt die eigentliche Fähigkeit, KFZ bezogen, fehlt. Er macht jetzt eine Umschulung zum Lageristen (Fachkraft für Lagerlogistik) in einem Autohaus in Berlin. Dort ist er jetzt 1 Jahr und hat noch keinen Lehrgang oder so erhalten. Jetzt plant der Arbeitgeber ihn als Volle Kraft ein zu planen um so Kosten zu drücken da der AG keinen weiteren Arbeitsplatz schaffen will. Das heißt jetzt für den Umschüler das er regelmäßig vormittags, Nachmittags und auch Samstags alleine im Lager im 3 Schicht System arbeitet. Er muss dort die Werkstatt und Kunden ausführlich bedienen.
Er selber ist unsicher, kann logischer Weise noch lange nicht alles und soll jetzt voll Arbeiten.
Meine Frage lautet jetzt, darf der Umschüler alleine in der Abteilung arbeiten? Oder muss ein weiterer Lagerist als Aufsicht anwesend sein. Reicht es aus wenn der Umschüler die Meister aus der LKW oder PKW Werkstatt als Ansprechpartner hat die am Wochenende meist keine Zeit haben oder darf der Umschüler gar nicht alleine Arbeiten??
Was können wir da machen??
Community-Antworten (6)
09.09.2015 um 15:18 Uhr
Was gibt es denn für Vereinbarungen (Verträge?)?
Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, wenn er die Stelle des Lageristen einnimmt - aber nicht zum Entgelt des Umschülers.
Er sollte auch vielleicht etwas mehr Druck machen, dass er seine Bildungsmaßnahmen erhält.
09.09.2015 um 16:45 Uhr
Verbote der Alleinarbeit kenne ich eigentlich nur aus Unfallverhütungsvorschriften. Ein solcher Fall scheint hier aber nicht vorzuliegen.
Gibt es für diese Umschüler irgendwelche verbindlichen Ausbildungspläne? Es scheint sich ja nicht um eine Berufsausbildung zu handeln. Endet diese Umschulung mit irgendeiner Art anerkanntem Abschluss oder Prüfung? Dann könnte sich aus dieser Ausbildungsordnung (oder was auch immer) die Notwendigkeit bestehen, dass ein Betreuer anwesend ist.
Von einem 30jährigen würde ich schon erwarten, sich solchen Herausforderungen stellen zu können, selbst wenn er zuvor nur Zeitsoldat bei der Bundewehr war.
09.09.2015 um 17:50 Uhr
Von unserem Arbeitgeber bekommt er nichts. Er wird derzeit noch von der Bundeswehr bezahlt.
Und ja, es ist eine Neue Ausbildung und er ist jetzt im 2 Ausbildungsjahr seit dem 01.08.2015. Ausbildungspläne hab ich leider nicht zu gesicht bekommen, daher kann ich das so jetzt nicht beantworten.
Fakt ist aber das er eine neue Ausbildung macht die über 3 1/2 Jahre geht und so lange zahlt unser Arbeitgeber nichts für ihn.
Kann es denn richtig sein das ein Azubi / Umschüler die Aufgaben eines fest Angestellten übertragen bekommt und dieser auch als solcher behandelt wird??
09.09.2015 um 17:58 Uhr
Irgendeine Vereinbarung darüber, was der Arbeitgeber, was die BW und was der Umschüler zu leisten hat, müsste es ja geben.
Bist Du BRM? Was wurde dem BR denn bei der "Einstellung" des Umschülers mitgeteilt? Wenn der Umschüler jetzt wie ein regulärer AN eingesetzt wird, wurde der BR möglicherweise nicht korrekt gehört...
09.09.2015 um 18:42 Uhr
Wenn er aber ganz normal arbeiten soll, wird er zum Arbeitnehmer und der AG muss auch zahlen.
Aber ich stimme mit Pjöööng überein - der BR braucht Informationen. Die braucht Ihr ja nicht nur zur Einstellung, Versetzung usw. sondern auch zur Ausübung Eurer Mitbestimmung hinsichtlich der Qualifizierung (§§ 96 ff BetrVG).
Also mischt Euch ein und fordert vom AG Infos über den Ausbildungsplan und macht deutlich, dass Ihr erwartet, dass auch ausgebildet wird - und anderweitige Tätigkeit auch entsprechend vergütet werden muss. Beharrt auf Eure Beteiligungsrechte nach § 99 BetrVG
10.09.2015 um 10:19 Uhr
Was sagt denn die BW dazu, dass ihr Umschüler gar nicht umgeschult wird? Ich meine, sie bezahlen doch dafür!?
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