Erstellt am 06.06.2013 um 06:44 Uhr von gironimo
Bist Du selber gefahren oder mitgefahren?
Fanden die Fahrten während der üblichen Arbeitszeit statt, war es auch Arbeitszeit. Außerhalb nur u.U. Da kommt es z.B. darauf an, ob Du selbst das Auto gelenkt hast.
Erstellt am 06.06.2013 um 09:09 Uhr von ferrari
Ja, ich bin selber gefahren. Die Anreise und Rückreise fanden während der Arbeitszeit statt.
Erstellt am 06.06.2013 um 20:26 Uhr von gironimo
Dann sollte der AG auch zahlen. War es ein dienstlich veranlasstes Seminar ( oder ein BR-Seminar)?
Wärest Du nicht gefahren, hättest Du ja im Betrieb gearbeitet. So gesehen warst Du durch das Seminar daran gehindert (Stichwort Annahmeverzug).
Als BR solltet Ihr auch einmal mit dem AG die Mitbestimmung des BR bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen im Kontext mit der Arbeitszeitregelung diskutieren. Er kann da nicht machen was er will.