W.A.F. LogoSeminare

Wege-, Fahrt- und Reisezeiten

F
ferrari
Nov 2016 bearbeitet

Darf der AG bei Halbtagsseminaren nur die einfach Fahrtzeit/Wegzeit als Arbeitszeit anrechnen ?

1.11603

Community-Antworten (3)

G
gironimo

06.06.2013 um 08:44 Uhr

Bist Du selber gefahren oder mitgefahren? Fanden die Fahrten während der üblichen Arbeitszeit statt, war es auch Arbeitszeit. Außerhalb nur u.U. Da kommt es z.B. darauf an, ob Du selbst das Auto gelenkt hast.

F
ferrari

06.06.2013 um 11:09 Uhr

Ja, ich bin selber gefahren. Die Anreise und Rückreise fanden während der Arbeitszeit statt.

G
gironimo

06.06.2013 um 22:26 Uhr

Dann sollte der AG auch zahlen. War es ein dienstlich veranlasstes Seminar ( oder ein BR-Seminar)? Wärest Du nicht gefahren, hättest Du ja im Betrieb gearbeitet. So gesehen warst Du durch das Seminar daran gehindert (Stichwort Annahmeverzug).

Als BR solltet Ihr auch einmal mit dem AG die Mitbestimmung des BR bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen im Kontext mit der Arbeitszeitregelung diskutieren. Er kann da nicht machen was er will.

Ihre Antwort