Arbeitszeitregelungen - Wann sind Reisezeiten auch Arbeitszeit?
Hallo! Wir sind ein kleines mittelständisches Unternehmen. Wir haben keinen Aussendienst, aber immer wieder mal müssen die Angestellten zu Auswärtsterminen innerhalb Deutschlands fahren (1 oder 2 Tagesveranstaltungen - keine Schulungen, sondern Vertretung d. Firma). Bezüglich d. Reisezeiten ist hinsichtlich Arbeitszeitanrechnung und Reisekostenerstattung nichts in unseren Verträgen geregelt. Nun kurz meine Fragen:
- Wenn wir mit eigenem PKW fahren, sind wir und unser PKW versichert? Und: wieviel Geld erhalten wir nach gesetzlicher Regelung pro gefahrenem Kilometer?
- Dürfen Reisezeiten (mit Bahn, PKW oder Flugzeug) und Übernachtungszeiten zum Teil als Arbeitszeit angerechnet werden? Vielen Dank für Eure Antworten Tanja
Community-Antworten (1)
29.06.2005 um 17:07 Uhr
Hallo Tanja
Zu 1: Wieso mit dem eigenen PKW ? Besser Dienst- oder Mietwagen! Ihr seid nur über eure
ganz private Autoversicherung versichert mit allen Risiken (Anrechnung des Schadenfreiheitsrabatt und so, wenn nichts besseres schriftlich vereinbart wurde. Einzig bei körperlichen Schäden zahlt die Berufsgenossenschaft bei Dienstfahrten.
Gesetzliche Entschädigung 30 cent/km, sehr wenig bei den Treibstoffkosten!
Zu 2: Gesetzlich nicht wenn nicht anders vereinbart, oder ein Tarifvertrag etwas besseres regelt,
nur wer in Bahn, Flugzeug arbeitet, z.B: mit Notebook oder im PKW selber fährt,kann dies als Arbeitszeit geltend machen.
Für Übernachten und Dienstreisen gibt es Pauschalen.
Gruß Konrad
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