bei uns herrscht Verzweiflung .Wir haben im Februar einen Wahlvorstand ordnungsgemäß gewählt .Dann folgte eine weiter Veranstaltung auf der nichts passierte .Nun folgt richtiger Weise einen Aushang ,dass die Wahl aus formgründen komplett neu angegangen werde müßte da die Fristen nicht eingehalten worden wären. Jetzt beruft der Wahlvorstandsvorsitzende alleine für den 21.6 eine neue Versammlung ein auf der dann wieder ein Wahlvorstand gewählt werden soll. Was soll das .Müssen denn nun nicht wieder drei Mitarbeiter einladen und darf der alte Wahlvorstand überhaupt nach 3 Monaten noch agieren.
Wir haben bis jetzt keinen Betriebsrat und wollen nach dem vereinfachtem Verfahren wählen.
Gleichzeitig haben wir einige ewig Besserwissen im Betrieb ,die jede Wahl die nicht 100 % korrekt ist anfechten werden um so einen persönlichen Vorteil beim Chef zu bekommen .Könnt ihr mir sagen ob das so korrekt ist wenn der alte Wahlvorstandsvorsitzende eine neue Wahl für den Wahlvorstand einberuft .Danke für euere antworten