Erstellt am 04.06.2013 um 08:47 Uhr von Hoppel
@ Karlh
"bekomme Ich dann die halbstündige An und Abfahrt bezahlt + Fahrgeld ?"
Fahrtkosten muss der AG gem. § 40 BetrVG bezahlen.
Reisezeit plus Sitzungsdauer ist grundsätzlich als Freizeitausgleich zu gewähren > siehe § 37 Abs.3 BetrVG
Erstellt am 04.06.2013 um 10:49 Uhr von rkoch
In einem Detail nur bedingt richtig:
Die Fahrtkosten bekommst Du nur erstattet, wenn Du zu der Sitzung extra NOCH EINMAL am selben Arbeitstag herfahren musst.
Wenn Du außerhalb Deiner AZ an der Sitzung teilnimmst, aber am selben Arbeitstag die entsprechende Arbeitsschicht dann durch die Freizeitnahme ausfällt, dann nicht.
Du bist quasi verpflichtet ein mal am Arbeitstag auf Deine Kosten auf Arbeit zu erscheinen (egal ob wegen Sitzung oder Arbeit). Jede zusätzliche Fahrt muss der AG erstatten. In diesem Sinne gilt das auch für die Anerkennung der Fahrtzeit als BR-Arbeitszeit.
Würdest Du auch die erste Anfahrt bezahlt bekommen, wäre das ein ungerechtfertigter Vorteil für dich, denn alle anderen müssen ja auch auf eigene Kosten auf Arbeit fahren... Würdest Du hingegen die zweite Fahrt auf eigene Kosten machen, wäre das ein Nachteil...