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Ungleichbehandlung bei Arbeitszeit bei Rotationskräften

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Antonia
Nov 2016 bearbeitet

Bin BR in Gremium von 5 Mitglieder - 3 davon in gehobenen Positionen - Stellvertr. Betriebsleiter, Abteilungsleiter und seine Ehefrau = Schichtführer - meine Kollegin und ich kämpfen in allen Belangen auf verlorenem Posten - (3:2- Verhältnis). Im Betrieb kommt es immer mehr zur Aufruhr da immer mehr Mitarbeiterinnen Sonderrechte haben und so nur Wochentags, an festen Tagen und immer nur in der Frühschicht arbeiten. Der "blöde" Rest hat nur Spätschichten und auch immer Wochenenddienst. Verstöst das nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz? - Im Betriebsrat keine Einigung möglich- war schon immer so, kann man eh`nichts machen... - Gewerkschaftsmitglied möchte jetzt Anwalt mit Klärung beauftragen. Wer hat Erfahrung mit Arbeitszeitregelungen. - Gastronomie - 3 Schichten - Nachtschicht durch meist die gleichen Kollegen ist nicht betroffen - Nur Früh- und Spätschicht wetzen die Messer... Besteht ein Anspruch auf Rotation für ALLE?

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Community-Antworten (1)

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azrael

04.06.2013 um 16:43 Uhr

ansprüche entstehen auf grundlage von grundsätzen und die sind vom BR einforderbar. also könnt ihr den AG zwingen, die ausnahmen die er schon macht zu begründen und die gründe für alle beschäftigten einfordern. dieser weg ist meist besser da sich der AG nun an seine eigenen bedingungen halten muss, zudem seid ihr in der mitbestimmung bei der aushandlung der grundsätze.

wie du das in eurem gremium erreichen kannst kann ich dir nicht sagen aber dass nächstes jahr BR-wahlen sind.

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