Hoppel und Kölner,
erlaube mir euch sehr stark zu widersprechen.
Ja, es gibt diese Regelung mit einem kleineren BR
Aber!!!
Dieses muss zwingend schon bei der Wahl bekannt sein.
Man kann also nicht die Wähler einen wie hier 5er BR mit den entsprechenden ausreichenden Kandidaten wählen lassen und dann nach der Wahl sagen, machen es nur doch anders.
Denn!!!
Wenn dieses bei der Wahl schon bekannt gewesen wäre, hätten die Wähler ggf ganz anders gewählt, also anderen Kandidaten/Listen ihre Stimme gegeben weil sie ja eine bestimmte Zusammensetzung des BR haben wollten.
Also hier ggf dann nicht der Liste 1 die Stimme gegeben sondern dann der Liste 2.
Das ergibt sich auch klar aus der Aussage: Der Tag des Wahlausschreibens ist maßgebend für die Feststellung, ob eine ausreichende Anzahl von wählbaren AN vorhanden ist
Also, Tag des Wahlausschreibens, also vor der Wahl!!!
Auch der § 11 ist hier sehr klar!!!
§ 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder
Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen.
Dkk
Rn 2
Nicht zulässig ist die Festlegung einer BR-Größe außerhalb der Staffelung des § 9, und zwar auch dann nicht, wenn mehr wählbare AN vorhanden sein sollten, als der nächstniedrigeren BR-Größe entspricht. Die Zahl der BR-Mitglieder muss stets eine ungerade sein (BAG 11. 4. 58, AP Nr. 1 zu § 6 WO; Fitting, Rn. 6; Richardi-Thüsing, Rn. 3).
Rn 3
Der Tag des Wahlausschreibens ist maßgebend für die Feststellung, ob eine ausreichende Anzahl von wählbaren AN vorhanden is
R 4
Die Vorschrift des § 11 ist sinngemäß anzuwenden, wenn im Betrieb zwar genügend wählbare AN vorhanden sind, sich aber nicht eine ausreichende Zahl von ihnen als Wahlbewerber zur Verfügung stellt (BAG 11. 4. 58, AP Nr. 1 zu § 6 WO; Fitting, Rn. 8; HSWG, Rn. 7; Richardi-Thüsing, Rn. 6)
Auch dieses ist klar unbd trifft hier zu!!!
Es waren genügend wählbare vorhanden und es HAT SICH eine GENÜGENDE Zahl zu Wahl gestellt.
Fazit: Ganz klar, es muss neu gewählt werden und dann muss ggf sofern sich nicht genügend Kandidaten VOR der Wahl zu Wahl stellen, dann kann der WV im Wahlausschreiben einen kleineren BR zu Wahl ausschreiben!!