Hallo,

in unserem Betrieb sind insgesammt 5 Sitze für Betriebsratsmitglieder zu vergeben, das Geschlecht in der Minderheit (Frauen) ist mit 2 Mindestsitzen zu besetzen.

Zur gerade erfolgten Wahl gab es insgesammt 5 Kandidaten, darunter zwei Frauen.
Da es nur genau so viele Kandidaten wie sitze gab, war die Wahlbeteiligung bei unter 30%. Nun möchte ein gewählter männlicher Kandidat die Wahl ablehenen, (nicht annehmen). Damit wären es nur noch 4 Betriebsräte , davon 2 Frauen.

Kann der Wahlvorstand nun (nach erfoglter Wahl) die Betriebsratsstärke noch auf die nächst kleinere Stufe korrigieren? (3 Sitze) oder ist neu zu wählen?

Sollte noch auf die nächst kleinere Stufe verkleinert werden können, sind dann auch die 2 Sitze für das Geschlecht in der Minderheit zu versehen, oder gehen die 3 mit der höchsten Stimmzahl in das Gremium?

Die konstituierende Sitzung hat noch nicht stattgefunden. Macht es einen unterschied ob einer der 5 Kandidaten (gewählten) vor der Sitzung die Wahl ablehnt, oder nach der konsituierenden Sitzung zurücktritt?

Fragen über Fragen. Danke