Mahlzeitstunden
Moin Moin
Habe eine frage bei uns im TV steht wegen der haushaltsstörung das man mahlzeitstunden bekommt wenn man mehr als 4 Stunden über die kernarbeitszeit anwesend ist. Nun die frage es steht so im TV das die MZ stunden nicht bezahlt werden müssen wenn man früh genug über die Mehrarbeit informiert worden ist ODER man nicht länger als 1 Std Pause machen konnte. Muss der AG also die MZ Stunden bezahlen obwohl er früh genug Bescheid gesagt hat??? Im Gremium sind wir gespaltener Meinung da ein Teil meint nein er hat früh genug Bescheid gesagt und der andere Teil sagt ja aber der MA konnte kein Stunde Pause machen. Also stört uns das Wort ODER in dem Satz. Wisst ihr wie man es genau lesen muss um eine 100% ige Aussage tätigen kann.
Community-Antworten (4)
18.02.2013 um 16:16 Uhr
Diese Frage beantwortet am besten die Gewerkschaft, verlangt aber, dass man Mitglied ist. Einklgen muss das Geld ehe jeder AN selbst.
Doch wenn im TV steht früh oder muss der AG nur eines der beiden Fakten erfüllen. " 4 Stunden über die kernarbeitszeit" hier stellt sich die Frage, wird das ArbZG hier noch beachtet/erfüllt??
18.02.2013 um 16:23 Uhr
ODER heißt ja immer, dass eine der beiden Alternativen vorliegen muss, um etwas gelten zu lassen. (eben: "entweder oder")
Denkbar ist dann auch, dass beide Alternativen zutrteffen können ABER NICHT, dass die eine Alternative nur im Zusammenhang mit der anderen gilt.
18.02.2013 um 17:10 Uhr
@Mighty
Tja, „oder“ ist wieder eines von den lieben Teilchen, die einen auch mal um den Schlaf bringen können. Zumindest dann, wenn sie an einer falschen stelle stehen……..
Eigentlich ist es eine Unterscheidung von mehreren Möglichkeiten.
die nicht gleichzeitig eintreten können (ausschließend - exklusives oder) die auch gleichzeitig eintreten können (einschließend - inklusives oder)
Beispiel: Der Mensch ist entweder dumm oder intelligent. Beides gleichzeitig geht wohl nicht, also ein exklusives „oder“ Zum Seminar fahre ich mit dem Auto oder der Bahn. Beides ist möglich, also ein inklusives „oder“.
Ja, ich gestehe. Es gibt bestimmt bessere Beispiele, diese dürften aber aussagekräftig genug sein.
In den meisten Fällen, die uns BRlern so über den Weg laufen, ist es leider ein exklusives „oder“.
Bei Euch würde ich es als inklusives „oder“ bezeichnen. Denn sowohl das eine, wie auch das andere wäre hier möglich.
18.02.2013 um 17:17 Uhr
Da Euch der TV vorliegt, postet doch mal hier den relevanten Text. Aus dem was Du bisher gesagt hast kann man nur raten was gemeint ist. MAHLZEITSTUNDEN ist für mich ein vollkommen neuer Rechtsbegriff... (zu dem übrigens auch Google nix sinnvolles ausspuckt) Insofern kann ich bisher nur vermuten, dass damit gemeint ist, dass eine zusätzliche (unbezahlte?) Ruhepause einzuschieben ist, um dem ArbZG bzgl. Arbeit über 9 Stunden Rechnung zu tragen (§4: 45 Minuten). Bezahlte derartige Pausen (in einigen TV mit "zum Einnehmen der Mahlzeiten" deklariert) kenne ich nur aus dem Dreischichtbetrieb.