Erstellt am 02.06.2013 um 12:18 Uhr von mitleserinnenn
Der Tag der Stillegung ist der Tag wo der Betrieb sein handeln einstellt. Das kann also ggf unterschiedlich sein, wenn einzelne Abteilungen zu unterschiedlichen Tagen den Betrieb einstellen. Hier muss der AG also prüfen ob die BRM ggf in dem Bereich beschäfftigt werden können, der am längsten Bestand hat, ggf durch freikündigen eines Arbeitsplatzes dort.. Ist dieses nicht möglich kann er auch BRM vorher kündigen, da eine Beschäftigung nicht mehr möglich ist.
Erstellt am 02.06.2013 um 17:49 Uhr von Roxxx
Freikündigen geht nicht da alle 56 Betroffenen bereits ihre Kündigung haben, lediglich die Kündigungsfristen unterscheiden sich von 14 Tagen bis zu 7 Monaten. Ein BR hat 2 Monate, ein anderer 3 Monate, die restlichen 3 sind bei 7 Monaten dabei.
Laut Ankündigung vom April soll zum 30.6. Schluß sein, über genauere Pläne schweigt sich der AG bis heute trotz Nachfragen leider aus.
Muß dazu sagen das die Geschäftsführung komplett in Amerika / Belgien sitzt, vor Ort ist nur ein Betriebsleiter, auch er wird eingespart. Das erschwert die Verständigung natürlich (absichtlich?) erheblich.
Gruß, Ro
Erstellt am 02.06.2013 um 18:21 Uhr von mitleserinnenn
Klar geht und muss der AG ggf freikündigen, denn in der Verwaltung wird ja weiter gearbeitet. Wenn also von den betroffenen BRM welche in der Verwaltung arbeiten könnten muss der AG freikündigen, wenn der BR, die BRM es wollen, vetlangen. Wenn der BR aber Kündigungen von BRM zustimmt, ist er es selber schuld. Der BRvsollte das BetrVG kennen, ggf sich schlau machen.
Erstellt am 02.06.2013 um 19:18 Uhr von Roxxx
Eine Sekretösenstelle freikündigen um einen Handwerker dort hinzusetzen?
Oder die Lohnbuchhaltung mit einen Schichtleiter besetzen?
Die verbleibenden Arbeitsplätze sind in keiner Weise von der Ausbildung her durch die gekündigten BR zu besetzen. Auch Umschulungen helfen da nicht, es müßten komplett neue Berufe erlernt werden.
Die Gesetze sind uns durchaus bekannt, der BR hat seine Hausaufgaben gemacht, die Kündigungen sind unvermeidbar und ausgesprochen, es geht hier wirklich nur um den Zeitpunkt.
Danke trotzdem für die Antwort, Ro
P.S. wir haben einen Anwalt, der ist aber heute nicht zu sprechen (Sonntag) und hat morgen einen Gerichtstermin, weiß nicht, ob wir ihn vorher erreichen, Sozialvertrag muß aber schnellstmöglich unterschrieben werden, deshalb meine Nachfrage hier im Forum.
Erstellt am 02.06.2013 um 20:00 Uhr von mitleserinnenn
Einen Hinweis, dass auf den verbleibenden Ap die betroffenen BRM auf keinen Fall einsetzbar sind, hätte geholfen.
Erstellt am 03.06.2013 um 08:49 Uhr von Hoppel
@ Roxxx
Bevor Ihr den SP unterschreibt, sollte vor allen Dingen der IA in trockenen Tüchern sein!!!
Wenn Ihr Euren Anwalt kontaktiert, lasst Euch als BR bzgl. der §§ 21a, 21b BetrVG beraten.
Erstellt am 03.06.2013 um 09:02 Uhr von Roxxx
Noin Hoppel
IA ist unterschrieben.
Zu 21b habe ich aber noch ne Frage: wann müssen wir Neuwahlen für die verbleibenden ausschreiben, wenn der erste BR geht (keine Nachrücker vorhanden) oder erst zum Jahresende, wenn die letzten 3 gehen?
Erstellt am 03.06.2013 um 09:26 Uhr von Hoppel
@ Roxxx
Lasst Euch hier wirklich von Eurem RA beraten! Auch kann hier nicht beurteilt werden, ob nicht auch §21a BetrVG greift.
Zur Einstimmung schon mal hier lesen: http://openjur.de/u/320848.html
Ergänzend dazu "Übergangs- und Restmandat des Betriebsrates Hossfeld" googlen