Erstellt am 01.06.2013 um 23:42 Uhr von BloodyBeginner
MTV IGBCE?
Dann gibt es am Karfreitag 150%.
An Wochenfeiertagen (Freitag ist ein Wochentag) gibt es immer 150%, fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, gibt es nur 60%, wobei es da auch viele Ausnahmen gibt (Neujahr, Weihnachtsfeiertage, Ostersonntag, Pfingstsonntag, 1. Mai).
Praktisch kann es nur an Feiertagen wie Maria Himmelfahrt, Tag der Deutschen Einheit, Allerheiligen, Reformationstag und Buß- und Bettag 60% geben - aber auch nur, wenn die auf einen Sonntag fallen.
Erstellt am 02.06.2013 um 09:02 Uhr von Hoppel
@ Raffy
Kann die vorherige Antwort nur bestätigen.
MTV IGBCE § 4
Die Zuschläge betragen
6. für Arbeiten an den Wochenfeiertagen, an denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
der Arbeitsausfall zu vergüten ist; für Arbeiten am 1. Mai, an den Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen, am Neujahrstag, auch dann, wenn diese Feiertage auf einen Sonntag oder auf einen an sich arbeitsfreien Werktag fallen > 150%
Erstellt am 03.06.2013 um 06:55 Uhr von Raffy
Vielen dank. Habe auch eine Tabelle erhalten von der Gewerkschaft nur der personalleiter stellt sich quer und meint das es nur 60% sind.
Wie kann ich vorgehen???
Erstellt am 03.06.2013 um 12:39 Uhr von petrus
Wenn Du A sagst und dein Chef B, wird wohl der Richter entscheiden müssen, ob A oder B zutrifft.
Als IG BCE-Mitglied wendest Du Dich da am besten an die Rechtsberatung Deiner Gewerkschaft (endweder vertreten die Dich vorm ArbG - oder sie klagen selber auf Einhaltung des Tarifs).
Erstellt am 03.06.2013 um 12:51 Uhr von BloodyBeginner
Raffy, kann dein Personalleiter nicht lesen? Kennt er nicht den Tarifvertrag, wenn ihr tarifgebunden seid?
Hoppel hat ja den entsprechenden Absatz wortwörtlich geschrieben.
In der Tabelle mit den Zuschlägen steht bei den Feiertagen zuerst 60%, aber dann kommt das ABER, was Hoppel und ich geschrieben haben.
Erstellt am 03.06.2013 um 19:52 Uhr von Nubbel
ist karfreitag ein osterfeiertag? oder doch nur ostersonntag und ostermontag?
Erstellt am 03.06.2013 um 21:39 Uhr von Hoppel
@ Nubbel
Sehr guter Einwand! Der Karfreitag wird so selbstverständlich den Osterfeiertagen zugerechnet, dass man gar nicht erst darüber nachdenkt, ob das so korrekt ist. Ich schließe mich da ein.
Ich habe mir jetzt noch ein paar weitere MTV der IGBCE angesehen und musste feststellen, dass zwischen Karfreitag und Osterfeiertagen ganz klar getrennt wird, was ja auch der unterschiedlichen religiösen Bedeutung entspricht.
Sieht so aus, dass der Personaler Recht hat! :-(
Erstellt am 03.06.2013 um 22:09 Uhr von Raffy
Erstellt am 03.06.2013 um 22:41 Uhr von Hoppel
Das bedeutet, dass der Personaler mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9% Recht hat und Du nur nach einem Anruf bei der Gewerkschaft auf eine 100% Antwort kommen kannst.
Erstellt am 04.06.2013 um 10:04 Uhr von petrus
@nubbel
> ist karfreitag ein osterfeiertag?
Nö. Aber Karfreitag ist definitiv ein Wochenfeiertag!
Erstellt am 04.06.2013 um 10:32 Uhr von Hoppel
@ petrus
Du hast den Falschen "getroffeni"!
Man sollte nicht nach ein paar Glas Wein versuchen, einen MTV richtig lesen zu wollen. :-))
Meine letzte Antwort ist natürlich völliger Quatsch!!!
Erstellt am 04.06.2013 um 12:46 Uhr von Nubbel
petrus, ein feiertag ja, er kommt aber definitiv nicht in der aufzählung vor
Erstellt am 04.06.2013 um 13:56 Uhr von petrus
@nubbel:
in der Aufzählung kommen die Feiertage vor, die nie (Ostersonntag, Pfingstsonntag) oder nicht zwingend (1. Mai, Neujahr, Weihnachten, ...) auf einen Werktag fallen.
Auch Christi Himmelfahrt und Fronleichnam fehlen hier, da immer Wochenfeiertag (so wie auch der Buß- und Bettag in Sachsen) - und für Wochenfeiertage gelten eben _immer_ 150%.
Wenn der Personaler für den 3. Oktober, Dreikönigstag oder Mariä Himmelfahrt nur 60% Zuschlag zahlen will, falls die auf einen Sonntag fallen: Recht hat er!