Feiertags Vergütung Karfreitag
Hallo zusammen Wie wird der Karfreitag in NRW vergütet?? Wir sind im MTV Chemie. Kann mir da jemand weiter helfen?? Im MTV der Firma stehen Osterfeiertage drin. Die Chefs sind der Meinung es sind nur 60%. Danke
Community-Antworten (13)
02.06.2013 um 01:42 Uhr
MTV IGBCE?
Dann gibt es am Karfreitag 150%. An Wochenfeiertagen (Freitag ist ein Wochentag) gibt es immer 150%, fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, gibt es nur 60%, wobei es da auch viele Ausnahmen gibt (Neujahr, Weihnachtsfeiertage, Ostersonntag, Pfingstsonntag, 1. Mai). Praktisch kann es nur an Feiertagen wie Maria Himmelfahrt, Tag der Deutschen Einheit, Allerheiligen, Reformationstag und Buß- und Bettag 60% geben - aber auch nur, wenn die auf einen Sonntag fallen.
02.06.2013 um 11:02 Uhr
@ Raffy
Kann die vorherige Antwort nur bestätigen.
MTV IGBCE § 4
Die Zuschläge betragen 6. für Arbeiten an den Wochenfeiertagen, an denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Arbeitsausfall zu vergüten ist; für Arbeiten am 1. Mai, an den Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen, am Neujahrstag, auch dann, wenn diese Feiertage auf einen Sonntag oder auf einen an sich arbeitsfreien Werktag fallen > 150%
03.06.2013 um 08:55 Uhr
Vielen dank. Habe auch eine Tabelle erhalten von der Gewerkschaft nur der personalleiter stellt sich quer und meint das es nur 60% sind. Wie kann ich vorgehen???
03.06.2013 um 14:39 Uhr
Wenn Du A sagst und dein Chef B, wird wohl der Richter entscheiden müssen, ob A oder B zutrifft. Als IG BCE-Mitglied wendest Du Dich da am besten an die Rechtsberatung Deiner Gewerkschaft (endweder vertreten die Dich vorm ArbG - oder sie klagen selber auf Einhaltung des Tarifs).
03.06.2013 um 14:51 Uhr
Raffy, kann dein Personalleiter nicht lesen? Kennt er nicht den Tarifvertrag, wenn ihr tarifgebunden seid? Hoppel hat ja den entsprechenden Absatz wortwörtlich geschrieben. In der Tabelle mit den Zuschlägen steht bei den Feiertagen zuerst 60%, aber dann kommt das ABER, was Hoppel und ich geschrieben haben.
03.06.2013 um 21:52 Uhr
ist karfreitag ein osterfeiertag? oder doch nur ostersonntag und ostermontag?
03.06.2013 um 23:39 Uhr
@ Nubbel
Sehr guter Einwand! Der Karfreitag wird so selbstverständlich den Osterfeiertagen zugerechnet, dass man gar nicht erst darüber nachdenkt, ob das so korrekt ist. Ich schließe mich da ein.
Ich habe mir jetzt noch ein paar weitere MTV der IGBCE angesehen und musste feststellen, dass zwischen Karfreitag und Osterfeiertagen ganz klar getrennt wird, was ja auch der unterschiedlichen religiösen Bedeutung entspricht.
Sieht so aus, dass der Personaler Recht hat! :-(
04.06.2013 um 00:09 Uhr
Das heißt nun was???
04.06.2013 um 00:41 Uhr
Das bedeutet, dass der Personaler mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9% Recht hat und Du nur nach einem Anruf bei der Gewerkschaft auf eine 100% Antwort kommen kannst.
04.06.2013 um 12:04 Uhr
@nubbel
ist karfreitag ein osterfeiertag?
Nö. Aber Karfreitag ist definitiv ein Wochenfeiertag!
04.06.2013 um 12:32 Uhr
@ petrus
Du hast den Falschen "getroffeni"!
Man sollte nicht nach ein paar Glas Wein versuchen, einen MTV richtig lesen zu wollen. :-))
Meine letzte Antwort ist natürlich völliger Quatsch!!!
04.06.2013 um 14:46 Uhr
petrus, ein feiertag ja, er kommt aber definitiv nicht in der aufzählung vor
04.06.2013 um 15:56 Uhr
@nubbel: in der Aufzählung kommen die Feiertage vor, die nie (Ostersonntag, Pfingstsonntag) oder nicht zwingend (1. Mai, Neujahr, Weihnachten, ...) auf einen Werktag fallen. Auch Christi Himmelfahrt und Fronleichnam fehlen hier, da immer Wochenfeiertag (so wie auch der Buß- und Bettag in Sachsen) - und für Wochenfeiertage gelten eben immer 150%. Wenn der Personaler für den 3. Oktober, Dreikönigstag oder Mariä Himmelfahrt nur 60% Zuschlag zahlen will, falls die auf einen Sonntag fallen: Recht hat er!
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