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Handlungspflichten des Betriebsrates zum Schutz vor Diskriminierung

S
Soleila
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ich möchte gerne wissen, was der Betriebsrat für Handlungsmöglichkeiten und Handlungspflichten des Betriebsrates zum Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsverhältnis hat. Kann mir da jemand weiterhelfen??? Vielen Dank im voraus

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

21.03.2006 um 20:55 Uhr

§ 80 Absatz 1 BetrVG müsste Dir doch helfen, oder? Wie wäre es mit einer BV zum partnerschaftlichen Umgang im Betrieb?

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sabine

22.03.2006 um 09:31 Uhr

Hallo Soleila,

gute Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema findest Du auf der Homepage der IG Metall (im Bereich "My IG Metall" - falls Du dort Mitglied bist).

W
walterchen2

22.03.2006 um 14:01 Uhr

Wenn es sich um Diskriminierung von Ausländern handelt empfehle ich info@antirassismus-telefon.de

S
Soleila

22.03.2006 um 21:29 Uhr

Danke für die schnellen Antwort. BV ist schonmal nicht schlecht. Was auch noch ginge sind §§ 75, 85 BetrVG. Aber ansonsten? Lg Soleila

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