Erstellt am 03.07.2007 um 09:32 Uhr von Der-Orion
Hi Lenny007,
was bitte soll die Diskriminierung in Deinen Augen sein?
- das der eine MA den großen Schreibtisch bekommt, weil er länger arbeitet
oder
- das der andere MA den großen Schreibtisch nicht bekommt, trotz das er "ERSTER" war.?
Hier sehe ich keinen Handlungsbedarf des BR, das ist eine reine Entscheidung des AG.
Genauso, wie der AG auch entscheiden kann welcher MA z.B. im Außendienst welches Auto bekommt.
Gruß
Der-Orion
Erstellt am 03.07.2007 um 09:44 Uhr von Lenny007
Hmmm…
Dann hab ich jetzt ein Problem! Ich bin neu im Betriebsrat und ganz deiner Meinung.
Unser Vorsitzender will aber unserem Chef schriftlich davon in Kenntnis setzen das hier eine Diskriminierung stattgefunden hat. Wie soll ich Ihm das nur ausreden? Und kann unser Vorsitzender von dem betroffen Abteilungsleiter der diese besagte Aussage gemacht hat belangt werden wenn der Vorsitzende hier zu unrecht den Chef unterrichtet?
Grüße
André
Erstellt am 03.07.2007 um 09:48 Uhr von Wichtelmaennchen
Hallo,
also ich sehe hier auch keine Diskrimierung, ist ja wie im Kindergarten (sorry aber meine Kugel Eis ist viel kleiner als deine). Wie auch immer, der Betriebsratsvorsitzende kann keine Alleingänge machen, er ist ja nicht der Cheffe sonder das "Sprachrohr" des BR. Wenn die Meinung des Gremiums eine Andere ist, dann hat auch der Vorsitzende dieses so hinzunehmen.
Viele Grüße
Erstellt am 03.07.2007 um 09:50 Uhr von Kölner
@Lenny007
Wie peinlich will sich ein BRV denn noch verhalten?
Erstellt am 03.07.2007 um 11:19 Uhr von Der-Orion
@Lenny
Zitat:
"Und kann unser Vorsitzender von dem betroffen Abteilungsleiter der diese besagte Aussage gemacht hat belangt werden wenn der Vorsitzende hier zu unrecht den Chef unterrichtet?"
Wenn der Chef einigermaßen den menschlichen Verstand einschaltet, schickt er Euren BRV mit einem lächeln im Gesicht weg und die Sache hat sich erledigt.
Siehe auch von Kölner - es wäre einfach nur peinlich.
Gruß
Der-orion
Erstellt am 03.07.2007 um 12:39 Uhr von Kölner
@Lenny007
Wenn sich ein BRV so verhält, dann sollte man als Gremium auch "weiteres" veranlassen.
Erstellt am 03.07.2007 um 13:05 Uhr von Lólindir
Ist dies irgendwo schriftlich dokumentiert oder geht es irgendwo hervor, daß eine Zuweisung eines Arbeitsplatzes keine Diskriminierung, sondern Direktionsrecht des Arbeitgebers ist?
Erstellt am 03.07.2007 um 13:21 Uhr von Wichtelmaennchen
@ Lólindir
Also eigentlich kenne ich sollche Angelegenheiten aus der Serie Gute Nachbarn schlechte Nachbarn aber nicht am Arbeitsplatz.
Ich kann mir nicht Vorstellen das sich die Gerichte oder die Verfasser netter Bücher mit dem Thema "Ist die Zuweisung eines kleineren Schreibtisches ein Verstoß gegen das AGG, ja oder nein"?
oder wir machen hier ne neue Themanreihe auf mit dem Titel: Schreibtisch...die böse Diskrimierung eines Arbeitnehmers...
Also lasst mal die Kirche im Dorf oder wie das heißt.
Sorry, aufgrund meines Glaubens kann ich hier nichts mehr schreiben :-)...
Erstellt am 03.07.2007 um 13:21 Uhr von Pirat
das ist doch nicht dein Ernst?
....daß eine Zuweisung eines Arbeitsplatzes keine Diskriminierung, sondern Direktionsrecht ......
Das Wort Diskriminierung in diesem Zusammenhang zu nennen, ist ja wohl der Gipfel der Geschmacklosigkeit.
Vor allen Dingen, weil es genug Kollegen/innen gibt die wirkliche Diskriminierung tagtäglich erleben müssen.