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Diskriminierung wegen Arbeitsplatzgröße?

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Lenny007
Jan 2018 bearbeitet

Hi… Bei uns wird umstrukturiert. Es geht speziell zwei bestimmte Arbeitsplätze. 1 Arbeitsplatz hat einen etwas größeren Schreibtisch als der andere. Nun ist folgendes passiert. Ein Mitarbeiter hat sich bei unserem Vorgesetztem für diesen größeren Arbeitsplatz stark machen wollen und hat zur Antwort bekommen das dieser Platz für die andere Person reserviert sei, da diese Person mehr Stunden hätte. Meine Frage nun! Muss der Betriebsrat hier einschreiten? Ist dies schon Diskriminierung? Grüße aus dem Lipperland André

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Community-Antworten (9)

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der-orion

03.07.2007 um 11:32 Uhr

Hi Lenny007,

was bitte soll die Diskriminierung in Deinen Augen sein?

  • das der eine MA den großen Schreibtisch bekommt, weil er länger arbeitet

oder

  • das der andere MA den großen Schreibtisch nicht bekommt, trotz das er "ERSTER" war.?

Hier sehe ich keinen Handlungsbedarf des BR, das ist eine reine Entscheidung des AG. Genauso, wie der AG auch entscheiden kann welcher MA z.B. im Außendienst welches Auto bekommt.

Gruß Der-Orion

L
Lenny007

03.07.2007 um 11:44 Uhr

Hmmm… Dann hab ich jetzt ein Problem! Ich bin neu im Betriebsrat und ganz deiner Meinung. Unser Vorsitzender will aber unserem Chef schriftlich davon in Kenntnis setzen das hier eine Diskriminierung stattgefunden hat. Wie soll ich Ihm das nur ausreden? Und kann unser Vorsitzender von dem betroffen Abteilungsleiter der diese besagte Aussage gemacht hat belangt werden wenn der Vorsitzende hier zu unrecht den Chef unterrichtet? Grüße André

W
Wichtelmaennchen

03.07.2007 um 11:48 Uhr

Hallo, also ich sehe hier auch keine Diskrimierung, ist ja wie im Kindergarten (sorry aber meine Kugel Eis ist viel kleiner als deine). Wie auch immer, der Betriebsratsvorsitzende kann keine Alleingänge machen, er ist ja nicht der Cheffe sonder das "Sprachrohr" des BR. Wenn die Meinung des Gremiums eine Andere ist, dann hat auch der Vorsitzende dieses so hinzunehmen.

Viele Grüße

K
Kölner

03.07.2007 um 11:50 Uhr

@Lenny007 Wie peinlich will sich ein BRV denn noch verhalten?

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der-orion

03.07.2007 um 13:19 Uhr

@Lenny

Zitat: "Und kann unser Vorsitzender von dem betroffen Abteilungsleiter der diese besagte Aussage gemacht hat belangt werden wenn der Vorsitzende hier zu unrecht den Chef unterrichtet?"

Wenn der Chef einigermaßen den menschlichen Verstand einschaltet, schickt er Euren BRV mit einem lächeln im Gesicht weg und die Sache hat sich erledigt. Siehe auch von Kölner - es wäre einfach nur peinlich.

Gruß Der-orion

K
Kölner

03.07.2007 um 14:39 Uhr

@Lenny007 Wenn sich ein BRV so verhält, dann sollte man als Gremium auch "weiteres" veranlassen.

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Lólindir

03.07.2007 um 15:05 Uhr

Ist dies irgendwo schriftlich dokumentiert oder geht es irgendwo hervor, daß eine Zuweisung eines Arbeitsplatzes keine Diskriminierung, sondern Direktionsrecht des Arbeitgebers ist?

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Wichtelmaennchen

03.07.2007 um 15:21 Uhr

@ Lólindir Also eigentlich kenne ich sollche Angelegenheiten aus der Serie Gute Nachbarn schlechte Nachbarn aber nicht am Arbeitsplatz. Ich kann mir nicht Vorstellen das sich die Gerichte oder die Verfasser netter Bücher mit dem Thema "Ist die Zuweisung eines kleineren Schreibtisches ein Verstoß gegen das AGG, ja oder nein"? oder wir machen hier ne neue Themanreihe auf mit dem Titel: Schreibtisch...die böse Diskrimierung eines Arbeitnehmers... Also lasst mal die Kirche im Dorf oder wie das heißt. Sorry, aufgrund meines Glaubens kann ich hier nichts mehr schreiben :-)...

P
pirat

03.07.2007 um 15:21 Uhr

das ist doch nicht dein Ernst?

....daß eine Zuweisung eines Arbeitsplatzes keine Diskriminierung, sondern Direktionsrecht ......

Das Wort Diskriminierung in diesem Zusammenhang zu nennen, ist ja wohl der Gipfel der Geschmacklosigkeit. Vor allen Dingen, weil es genug Kollegen/innen gibt die wirkliche Diskriminierung tagtäglich erleben müssen.

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