Erstellt am 01.06.2013 um 01:07 Uhr von Freigeist
Hallo,
"...WIR bekamen heute ein Schreiben vom Arbeitsgericht..."..."...das Schreiben selbst noch nicht gesehen..."..."...vom Vorgang erst heute erfahren..." Ääähhhmmm.... Sprecht ihr im BR miteinander? Wenn nicht - vllt. sollte ja mal so grundsätzlich überlegt werden... (Achtung: Sarkasmus)
Aber konstruktiv: Stell doch mal den Text des Gerichts ein, damit wir dann damit arbeiten können.
Erstellt am 01.06.2013 um 09:16 Uhr von gironimo
.... das ist doch ein Glücksfall für den AN.
Teilt dem Arbeitsgericht mit, dass der BR zu diesem Vorgang nicht gehört wurde.
Kurz und knapp - fertig aus.
Erstellt am 01.06.2013 um 12:29 Uhr von Snooker
Als Nachsatz zu @gironimo. Ich würde einfügen das euch als BR auch nichts darüber bekannt ist das dem MA ein BEM angeboten wurde.
Ich kann mir nämlich nicht vorstellenn das er nur kurzerkrankt war, bei einer kündigung aus krankheitsbedingten Gründen.
Erstellt am 01.06.2013 um 14:30 Uhr von Freigeist
Ah sorry für mein Antwort - hatte irgendwie ´nen Knick im Denken.
Ansonsten wie gironimo und snooker schon sagten: Kurze Mitteilung und fertig. Gut für den AN.
Erstellt am 01.06.2013 um 18:38 Uhr von mitleserinnenn
Snooker, aus welcher Glaskugel weisst Du, dass kein BEM durchgeführt wurde?? Weiter, der AG muss nur ein BEM anbieten. Mdhr erst einmal nicht. Wenn dann ggf der AN keines will, war es das. Weiter wenn der AG kein BEM anbietet mach dieses eine Kündigung nicht nichtig. Der AG muss dann vor dem ArbG nur ggf beweisen, dass auch mit Durchführung eines BEM es zur Kündigung gekommen wäre.
Erstellt am 02.06.2013 um 12:19 Uhr von azrael
da die kündigung alleine durch die nicht erfolgte anhörung nichtig ist, wozu dann der hinweis auf BEM?
es kommt mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit zu einer erneuten kündigung mit anhörung. dass ist dann der richtige zeitpunkt für den AG sich vor dem arbeitsgericht zum (fehlenden?) BEM zu erklären.
Erstellt am 02.06.2013 um 15:52 Uhr von NickBR
Hallo, vielen Dank für die Antworten. Die Sache sieht nach meinen bisherigen telefonischen Infos umfangreicher als gedacht aus. Morgen weiss ich mehr. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre alles weiter reine Spekulation.
Erstellt am 03.06.2013 um 12:58 Uhr von petrus
@mitleserin:
> aus welcher Glaskugel weisst Du, dass kein BEM durchgeführt wurde??
Da gucken wir doch mal ins Gesetz (§84(2) SGB IX), wer mit wem das BEM durchführt...
"...klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung..."
Und erst wenn ArbG, SBV und (oh Wunder!) der BR _zusammen_ den Betroffenen über ihr Klärungsinteresse informieren, hat er als Beteiligter das erste Mal überhaupt die Chance, etwas abzulehnen...
Und selbst wenn sich der ArbGeb versehentlich mal nicht an die Reihenfolge halten sollte, wird er die SBV und den BR über die Ablehnung des Betroffenen zu informieren haben. ("Ich hätte ja gern ein BEM... aber der MA will leider nicht...")